Jura / Recht | Subsumtionstechnik; Was genau fällt unter die umkreisten Punkte?

1 Antwort

Anspruch übergegangen:

Liegt eine (rechtsgeschäftliche) Abtretung (§ 398 ff. BGB) vor?

Liegt eine Legalzession (§ 412 BGB i.V.m. einem anderen Gesetz, z.B. § 426 II BGB) vor?

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Für die anderen beiden Punkte ist einem vollumfängliche Aufzählung quasi unmöglich. Deshalb hier nur eine beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Punkte in den ersten Semestern:

Anspruch (teilweise) untergegangen:

Ist der Anspruch erfüllt (§ 362 ff. BGB)?

Hat der Schuldner den Leistungsgegenstand hinterlegt und die Rücknahme ausgeschlossen? (§ 372 BGB)

Ist dem anderen Teil die Leistung unmöglich/unzumutbar (§ 275 BGB)?

Ist dem Anspruchsteller die Leistung unmöglich (dann: § 326 I BGB)?

Liegt eine Aufrechnung (§ 387 ff. BGB) vor?

(Ist jemand vom Vertrag zurückgetreten (§ 346 BGB) oder hat den Vertrag widerrufen (§ 355 BGB)?)

(Hat der Anspruchsteller Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht (§ 280 I, III, 281 IV BGB)?)

Besteht ein Erlass- oder Aufhebungsvertrag (§ 397 BGB)?

(Hat der Anspruchsgegner gemindert (§ 441 BGB)?)

(Liegt Konfusion vor?)

Die Reihenfolge ist dabei egal, prüf die Sachen nicht, die überhaupt nicht in Frage kommen. Die eingeklammerten Punkte sind bei einem Schadensersatzanspruch nie oder selten relevant, ich habe sie dennoch hinzu geschrieben.

Ist der Anspruch durchsetzbar?

Ist der Anspruch verjährt? (§ 214 BGB)

Kann der Anspruchsgegner ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) geltend machen?

Auch hier ist die Reihenfolge egal.

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Sofern sonst noch etwas fehlt einfach mit reinschreiben.

Das Prüfungsschema soll ja anscheinend für einen Schadensersatzanspruch sein.

Wenn ja, ist es leider unvollständig, denn dein Schema passt nur für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten (primär § 280 BGB). Deliktische Schadensersatzansprüche musst du anders prüfen.

Aber auch für einen vertraglichen SE-Anspruch ist dein Schema unvollständig. Du prüfst quasi nur, ob ein wirksames vertragliches Schuldverhältnis vorliegt, aber das Schema sollte in etwa so aussehen:

  1. Wirksames Schuldverhältnis
  2. Pflichtverletzung
  3. Voraussetzungen der § 281, 282 oder 283 (nur bei SE statt der Leistung)
  4. Voraussetzungen des § 286 BGB (nur bei SE wegen Verzögerung)
  5. Vermutetes Vertretenmüssen
  6. Kein Haftungsausschluss

Dann muss noch die Art und der Umfang des Schadensersatzes bestimmt werden

Ich hoffe, dass ich deine Frage nicht falsch verstanden habe. Sollte das der Fall sein, melde dich nochmal.