Jugendliche?

1 Antwort

Außerdem: 520€ Minijobber verdienen weniger als jemand, der Bürgergeld ( + Zuschläge bezieht).

Richtig, wer nur einen 520€ Job hat bezieht daher üblicherweise auch Bürgergeld sofern er für seinen Lebensunterhalt alleine aufkommen muss.

Dann fragt man sich ja als Jugendlicher für was man noch arbeiten gehen soll.

Sag ja keiner, dass du einen 520€ Job machen sollst, wie wäre es mit einer Sozialversicherungspflichtigen Vollzeit Beschäftigung?