Jugendheim in berlin?

2 Antworten

Zuständig für eine reguläre Heimunterbringung ist das Jugendamt an deinem Wohnort.

Das Jugendamt Berlin kann dich nur in Obhut nehmen und würde die Zuständigkeit dann schnellstmöglich an dein Heimatjugendamt abgeben. In meiner Stadt sind wir die sogenannten "auswärtigen" Inobhutnahme fast alle innerhalb einer Woche wieder los.

Grundsätzlich gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der geeigneten Hilfe und der Einrichtung - aber das gilt sowohl für deine Eltern als auch dich. Wenn deine Eltern dich lieber in Nähe haben wollen, dann wird das schwierig. Das Jugendamt sucht dann unter einer bestmöglichen Berücksichtigung der Wünsche eine geeignete Hilfe bzw eine pädogogische Einrichtung, wo auch ein Platz frei ist.

Aufgrund der Platzproblematik schätze ich die Chancen eher gering ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Familiäre Schwierigkeiten alleine sind nicht für eine Jugendhilfemaßnahme gem. §34 SGB VIII ausreichend ("Gewalt" ist ein weiter Begriff). Zuerst muss sich das zuständige Jugendamt ein Bild von der gesamten Situation machen und zu dem Schluss kommen, dass weniger einschneidende Maßnahmen (ambulante oder teilstationäre) nicht ausreichend sind.

Außerdem sind Jugendänter gehalten Unterbringungen erst einmal im eigenen Regierungsbezirk, Verbandsgebiet, Landkreis...oder wie das bei euch auch immer heißt durchzuführen, also Heime in der näheren Umgebung zu belegen. Berlin scheidet für NRW sicher gleich ganz aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung