Jobcenter will Nachweise über Einkommen?

6 Antworten

Wenn Du das nicht gewerblich machst und nur in nicht erheblichem Umfang, also nicht 10 oder mehr im Monat und es sich um eigene Sachen handelt, dann wäre das nur eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Gib also erst einmal beim Jobcenter eine entsprechende schriftliche Erklärung ab und warte auf eine schriftliche Antwort, dann kannst Du bei negativem Bescheid immer noch in Widerspruch gehen und ggf.kostenlos vor dem Sozialgericht klagen.

Wenn du keine Belege mehr hast, oder auch keinen Kontoauszug, dann musst du denen das schriftlich bestätigen. Ich würde es immer in Papierform schreiben, dann unterschreiben und per Mail an das JC senden. Du kannst es evtl. auch nur per Mail schreiben.

Wichtig ist zu sagen, dass das keine regelmäßige Einnahme ist und du auch keine weiteren Verkäufe mehr planst. Denn ansonsten machen die eine Pauschale und ziehen dir das monatlich von deinem Geld ab. Ich hatte das mal bei Kleiderkreisel. Ich hatte einen sehr guten Monat und habe für 70€verkauft. Das war auf den Kontoauszügen und die haben mir die 70€ als Pauschale für alle weiteren Monate angerechnet in dem Fall abgezogen. Wichtig... Gebe zu verstehen, dass das einmalig war und nicht als pauschales Einkommen angerechnet werden soll.

Wenn Du nur Privatkram verkauft hast, darf nichts gekürzt werden.

Liste jeden einzelnen Verkauf mit entsprechender Erklärung auf, und reiche das Ganze papierschriftlich ein.

Wie schon die Antworten der anderen User lauten, ist es eine Vermögensumwandlung gewesen. Das Jobcenter hätte aber wohl darüber informiert werden sollen, so wie hier beschrieben:

https://www.gegen-hartz.de/urteile/achtung-anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv

1.200.- € sind aber in nicht geringer Betrag, es kommt auch darauf an, über welchen Zeitraum die Einnahmen erzielt wurden.

Kilianblnnn 
Fragesteller
 15.03.2023, 12:45

Achsu über 3 Monate

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jerric8  15.03.2023, 12:48
@Kilianblnnn

Naja, überschlagen sind es 400.- € pro Monat, das ist natürlich nicht unerheblich.

Theoretisch hätte dies dem JC vorher mitgeteilt werden sollen, wenn sie die Nachweise anfordern, ist es ungünstig.

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Kilianblnnn 
Fragesteller
 15.03.2023, 13:02
@miezepussi

Achsu Heist wie viel dürfen die mir maximal kürzen hab nachgeschaut im Brief es waren nur 2 Monate

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jerric8  15.03.2023, 13:15
@Kilianblnnn

Da solltest du dich besser von Fachleuten beraten lassen, in jeder Stadt gibt es eigentlich solche Beratungsstellen.

Caritas

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Also so wie ich das kenne,sind Verkäufe eine reine Vermögensumwandlung. Habe selber paar mal auf Ebaykleinanzeigen verkauft aber noch nie einen Brief erhalten das ich die Einkünfte angeben soll. 😳 Ist das bei dir eventuell ein neuer Antrag?

ewigsuzu  15.03.2023, 12:19

Nein das sind auch keine Einkünfte, nur wenn du das Gewerbemäßig machst.

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Nugget420121  15.03.2023, 12:21
@ewigsuzu

Genau,hab vergessen das dazu zu schreiben 😅 Wenn man das regelmäßig macht,ist es praktisch wie ein Gewerbe.

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ewigsuzu  15.03.2023, 12:21
@Nugget420121

Ne da gehts nich um Regelmäßig sondern die Gewinnabsicht und noch mehr Punkte aber das wär hier unnötig zu erklären.

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miezepussi  15.03.2023, 12:59
@ewigsuzu

Ein Gewerbe wird auch durch "Regelmäßigkeit" gekennzeichnet.

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Kilianblnnn 
Fragesteller
 15.03.2023, 12:23

Ja halt ein Schreiben das ich angaben /Nachweise erbringen soll

habe da auch hingeschrieben das Ich eBay Kleinanzeigen Sachen verkauft habe und dazu die chatverläufe nicht vorhanden sind denkst du das reicht denen

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