Jobcenter Werkstatt Jahr für Jugendliche?
Moin,
Ich mache im Moment mein Abschluss auf einem Berufskolleg nach und mein Halbjahrs Zeugnis war nicht „das gelbe vom Ei“.
Nun hatte ich einen Termin bei dem Jugend Jobcenter, da meine Mutter Hausfrau ist bin ich ja verpflichtet dahin zu gehen (obwohl ich selber nebenbei noch arbeiten gehe als minijobber ). Dort hat die Dame vom Jobcenter gesagt sie möchte mich in ein so genanntes „Werkstattjahr“ stecken also aus der Schule raus und da rein obwohl ich das nicht möchte. Sie hat mich schon fast genötigt den Vertrag dafür zu unterschreiben und übt ihre Machtspielchen schlecht aus da ich mich ein bisschen über meine Rechte informiert habe.
Meine Frage nun ist ob ich diesem Werkstattjahr zustimmen muss oder ich ganz normal weiter zur Berufsschule gehen kann für meinen Abschluss.
danke im Voraus :)
3 Antworten
Wenn du durch den abschluss hinterher bessere chancen hast gut bezahlte arbeit zu finden dann darfst du auch dort an der berufsschule bleiben du musst dem werkstattjahr nicht zustimmen und da du (ich vermute das zumindest mal) kein harz4 empfänger bist und als minijobber auch arbeiten gehst kann dir nichts gekürzt werden wenn du das werkstattjahr ablehnst und stattdessen auf der berufsschule bleibst
Meine Mutter empfängt Hartz IV und da ich noch minderjährig bin und mit ihr wohne denke ich dass die vielleicht das Geld trotzdem kürzen
Hallo,
wenn das Jobcenter Deiner schulischen Fortbildung in einem Berufskolleg zuvor bereits zustimmte, und dieser Kurs entsprechend von Dir auch angetreten wurde, so kann es Dich davon nun ohne besonders wichtige Gründe auch nicht mehr nach Gutdünken wieder abkommandieren in irgend so eine "Werkstatt".
Ein nicht so prächtiges Halbjahreseugnis muss zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht ausschließen, dass Du Deinen Abschluss dort nicht doch noch schaffen könntest.
Anders läge der Fall nur, wenn Du aus bestimmten vertraglichen Gründen und entsprechenden Bedingungen das Kolleg / den Kurs vorzeitig ( ungewollt ) verlassen müßtest. ( zu viele Fehlzeiten, Bildungsziel könnte nicht mehr erreicht werden o.Ä. )
Dann dürfte Dir das JC durchaus zeitnah eine andere Maßnahme auf's Auge drücken, welche Du ohne wichtige Gründe dann auch nicht so einfach ablehnen können. Verweigerst Du Dich der Teilnahme ohne ausreichenden Grund, kann Deiner Mutter durchaus auch das Geld in Deinen Regelleistungs-Anteil um 10 bis 30% gekürzt werden.
Schlimmstenfalls könnte bei beharrlicher Verweigerung sogar eine vorläufige Einstellung Deines Leistungsanteils bis zur Nachholung Deiner Mitwirkungspflichten angedroht werden.
Der Minijob muss im Zweifel auch gegenüber einer angeordneten Maßnahme zurück gestellt, bzw. zumindest terminlich umdisponiert werden, wenn die Maßnahme ansonsten nicht durchführbar für Dich wäre. ( das sind aber in der Regel bedarfsangepaßte Einzelfallentscheidungen )
LG
Wenn das "Werkstattjahr" Deinem aktuell angestrebtem Abschluß entgegensteht, mußt Du meiner Meinung nach sicherlich nicht zustimmen.
Und auch sonst nicht. Allerdings mußt Du ggf. einen Gegenvorschlag dazu unterbreiten, sobald Du Deinen Abschluß hast.
Bist Du volljährig?