Jobcenter Werkstatt Jahr für Jugendliche?

3 Antworten

Wenn du durch den abschluss hinterher bessere chancen hast gut bezahlte arbeit zu finden dann darfst du auch dort an der berufsschule bleiben du musst dem werkstattjahr nicht zustimmen und da du (ich vermute das zumindest mal) kein harz4 empfänger bist und als minijobber auch arbeiten gehst kann dir nichts gekürzt werden wenn du das werkstattjahr ablehnst und stattdessen auf der berufsschule bleibst

Siktekoyum1312 
Fragesteller
 27.01.2023, 14:38

Meine Mutter empfängt Hartz IV und da ich noch minderjährig bin und mit ihr wohne denke ich dass die vielleicht das Geld trotzdem kürzen

0

Hallo,

wenn das Jobcenter Deiner schulischen Fortbildung in einem Berufskolleg zuvor bereits zustimmte, und dieser Kurs entsprechend von Dir auch angetreten wurde, so kann es Dich davon nun ohne besonders wichtige Gründe auch nicht mehr nach Gutdünken wieder abkommandieren in irgend so eine "Werkstatt".

Ein nicht so prächtiges Halbjahreseugnis muss zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht ausschließen, dass Du Deinen Abschluss dort nicht doch noch schaffen könntest.

Anders läge der Fall nur, wenn Du aus bestimmten vertraglichen Gründen und entsprechenden Bedingungen das Kolleg / den Kurs vorzeitig ( ungewollt ) verlassen müßtest. ( zu viele Fehlzeiten, Bildungsziel könnte nicht mehr erreicht werden o.Ä. )

Dann dürfte Dir das JC durchaus zeitnah eine andere Maßnahme auf's Auge drücken, welche Du ohne wichtige Gründe dann auch nicht so einfach ablehnen können. Verweigerst Du Dich der Teilnahme ohne ausreichenden Grund, kann Deiner Mutter durchaus auch das Geld in Deinen Regelleistungs-Anteil um 10 bis 30% gekürzt werden.

Schlimmstenfalls könnte bei beharrlicher Verweigerung sogar eine vorläufige Einstellung Deines Leistungsanteils bis zur Nachholung Deiner Mitwirkungspflichten angedroht werden.

Der Minijob muss im Zweifel auch gegenüber einer angeordneten Maßnahme zurück gestellt, bzw. zumindest terminlich umdisponiert werden, wenn die Maßnahme ansonsten nicht durchführbar für Dich wäre. ( das sind aber in der Regel bedarfsangepaßte Einzelfallentscheidungen )

LG

Wenn das "Werkstattjahr" Deinem aktuell angestrebtem Abschluß entgegensteht, mußt Du meiner Meinung nach sicherlich nicht zustimmen.

Und auch sonst nicht. Allerdings mußt Du ggf. einen Gegenvorschlag dazu unterbreiten, sobald Du Deinen Abschluß hast.

Bist Du volljährig?