Jemand hat mir Geld für Artikel, der nicht mehr verfügbar ist, überwiesen. Ist es okay wenn ich Geld einfach zurückschicke, sobald ich es erhalte?
Jemand hatte Interesse in einem Artikel, das ich auf Kleinanzeigen verkaufen wollte. Ich habe dieser Person mein IBAN für Überweisung geschickt, aber sie hat mir nichts überwiesen. Fast eine Woche danach habe ich den Artikel einem anderen Käufer verkauft und die Anzeige habe ich gelöscht. Und jetzt hat mir die erste Person geschrieben, dass sie die Überweisung gemacht habe. Ich habe geantwortet, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist und dass ich das Geld zurückschicken werde, sobald ich das erhalte. Ist es in Ordnung oder soll ich noch etwas machen?
Meine Sorge ist, dass es als Betrug gesehen sein konnte, obwohl es gar nicht so ist. Ich dachte, dass als ich Anzeige gelöscht habe, wird es klar, dass es nicht mehr verfügbar ist. Ich würde mich auf Ihre Antworten oder Ratschläge freuen.
Herzliche Grüße
3 Antworten
Durch die Zusendung der IBAN ist m.E. ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn Ihr Euch nicht auf eine Zahlung innerhalb von x Tagen geeinigt habt, hättest Du den Käufer erst eine Nachfrist setzen müssen, bevor Du es an eine andere Person verkaufst.
Du wirst sehen, wie sich die erste Person verhält.
Grundsätzlich hätte sie das Recht, Dich auf Lieferung zu verklagen.
Grundsätzlich hätte sie das Recht, Dich auf Lieferung zu verklagen.
Dann müsste der FS den Laptop woanders kaufen und mit dem vereinbarten Preis an den Käufer schicken, den Differenzpreis muss man dann halt selbst zahlen.
So einfach ist das oft nicht.
Du kannst natürlich Glück haben und der Käufer nimmt es hin.
Du bist halt einen Vertrag mit der Person eingegangen und wenn du kein Zahlungsziel genannt und ggf. eine Nachfrist gesetzt hast, kann er auf Lieferung bestehen.
Ansonsten siehe "M11evo".
Fast eine Woche danach habe ich den Artikel einem anderen Käufer verkauft und die Anzeige habe ich gelöscht.
Ohne Fristsetzung, unclever.
Meine Sorge ist, dass es als Betrug gesehen sein konnte, obwohl es gar nicht so ist.
Das ist kein Betrug im strafrechtlichen Sinne.
Der Käufer hat aber zivilrechtlich Anspruch auf seinen Artikel, da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB entstanden ist.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen
Aus diesem kann der Käufer Dich entlassen, er muss aber nicht.
Und wenn er darauf besteht, dann musst Du ihm einen gleichwertigen Ersatzartikel beschaffen oder Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf durchführen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.
Sorry, aber mir ist es immer wieder absolut schleierhaft, warum fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält.
Sorry, aber mir ist es immer wieder absolut schleierhaft, warum fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält.
Weil es online ist, man vieles einfach mit einem Klick machen kann und oft auch ahnungslos meint, dass man anonym ist.