Jemand hat Briefwahl gemacht und stirbt?
Mich würde mal interessieren wie es sich verhält, wenn jemand Briefwahl gemacht hat aber vor dem eigentlichen Wahltag stirbt. Wie werden solche Stimmen gezählt?
4 Antworten
Die Briefwahl ist anonym, also erfährt niemand den Namen des Wählers! Die Stimme wir wie jede Stimme gezählt!
Theoretisch wäre es möglich, solche Stimmen auszusondern, da sich im äußeren Umschlag der Wahlschein (nicht: Stimmzettel) befindet und dieser den Namen des Wählers, sowie Anschrift und Geburtsdatum enthält. Es ist aber rechtlich nicht vorgesehen und wäre auch kaum praktikabel.
Sie werden gezählt. Wer soll sowas überprüfen???
In einem solchen Fall zählt die Stimme trotzdem. Es wäre ein unvertretbar hoher Aufwand, diese Stimmen auszusondern. Daher ist das rechtlich auch nicht vorgesehen.
Laut
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/t/tod-waehler.html
werden die Stimmen durch den Tod nicht ungültig.