Ist sowas in eine Notwehr oder Nothilfesituation erlaubt?
Mal angenommen es gibt eine Gruppe von Menschen die eine Person belästigen ist es verboten wenn ich das platziert habe und dann den Leuten gesagt habe dass die die Waffen fallen lassen sollen und vom Mädchen weg sollen wobei dann die Täter weggerannt sind und ich die Polizei gerufen habe?
Dabei hatte ich die Pfefferpistole JPX 2 zusätzlich für alle Fälle
7 Stimmen
5 Antworten
Ja natürlich legal. Das Ding ist aber nicht hilfreich, das hat bloß Rauch
In einer Notwehrsituation darfst du ALLES einsetzen, auch eine AK-74 oder einen Leopard 2. Darfst du nicht besitzen, klar, aber der Einsatz ist nicht strafbar.
In Notwehr kann man den Angreifer auch ins Gesicht schießen, wenn es denn sein muss.
Muss es nicht, nur erforderlich und geboten.
Sprich wenn man nichts anderes hat um den Angriff abzuwehren kann man ihm auch ins Gesicht schießen.
Bei einem Notstand muss es verhältnismäßig sein, bei einer Notwehr nicht.
Pfefferspray ist in Deutschland legal
Nein der Einsatz von Pefferspräy ist hier in Deutschland verboten, und wenn Leute wegrennen, dann gilt auch das mit der Notwehr nicht mehr
Das Mittel der Abwehr muss verhältnismäßig sein