Ist meine Freundin über das Wohngeld dann Krankenversichert?
Sie passt auf unseren jungen Sohn auf. Jetzt haben wir Gelder bewilligt bekommen und bekommen nix mehr vom Amt. Ich gehe auch Arbeiten.
Wir sind nicht verheiratet
Die Sacharbeiterin vom Amt meinte sie wird dann über die Wohngeldstelle Krankenversichert.
Stimmt das?
Wir können sie ja nicht unversichert lassen.
5 Antworten
Sie passt auf unseren jungen Sohn auf. Jetzt haben wir Gelder bewilligt bekommen und bekommen nix mehr vom Amt. Ich gehe auch Arbeiten.
OK.
Wir sind nicht verheiratet
Dann ist sie auch nicht mitversichert über dich.
Die Sacharbeiterin vom Amt meinte sie wird dann über die Wohngeldstelle Krankenversichert.
Nein, das meinte sie ganz sicher nicht, weil das völliger Unsinn ist.
Wohngeld ist Wohngeld. Durch dessen Bezug wird kein Versicherungsschutz in der GKV begründet; die Mutter muss sich daher selbst freiwillig gesetzlich versichern.
Geht es um Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht um derzeit noch Bürgergeld als Aufstockung vom Jobcenter, zahlt die Wohngeldbehörde keine Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung.
Über Wohngeld ist man meiner Kenntnis nach nicht krankenversichert.
Es sei denn, daß "Hartz IV" bzw. Bürgergeld gemeint ist.
Dann muss sie sich selbst versichern. Oder arbeiten gehen. Das Wohngeld hat nichts mit einer Krankenversicherung zu tun.
Wohngeld hat mit einem Einkommen überhaupt nichts zu tun. Da habt ihr etwas völlig falsch verstanden oder man hat euch totalen Blödsinn erzählt. Deine Freundin muß sich selbst versichern.