Ist man mit 13 noch Kind?
Also nicht rechtlich gesehen sondern generell, also ich bin 13 und der Meinung das man mit 13 noch Kind ist, aber ich hatte eben eine Diskussion mit meinem Vater und er meinte dass ich mit 13 kein Kind mehr sei. Mich macht so etwas einfach nur wütend, ich mach auch gar nichts was Jugendliche irgendwie machen und ich musste schon oft weinen wegen Samenerguß.
7 Antworten
Keiner kann dir sagen ob du noch ein Kind bist oder nicht, das ist dir selber überlassen. Rechtlich gesehen bist du halt mit 18 volljährig und ab 14 für deine eigenen Taten strafbar. Manche Leute sind immernoch Kind im Herzen wenn sie schon lange erwachsen sind. Mach dir da einfach nicht zu viele Gedanken und genieß deine Zeit. Ich hatte an meinem 13.Geburtstag auch Probleme und wollte nicht zu den Teenagern gehören. Jetzt bin ich fast 16 und hab mich da halt reingelebt aber bin trotzdem oft noch kindisch unterwegs. Ja und? Wen juckts?
Auch, wenn jetzt etwas Zeit vergang:
Jugendliche sind einfach auch nur große Kinder und ich denke nicht, dass du mit deinem 13.Geburtstag dann plötzlich kein Kind mehr wurdest, weil du jetzt 13 Mal die Sonne umrundet hast ;)
Also ich würde eher sagen, du bist an der Grenze zwischen Kindheit und Jugendalter.
Mach dir keine Sorgen und mache einfach das, was dir Spaß macht.
Du musst weinen wegen einem Samenerguss….? Warum masturbierst du dann…? Oder was meinst du damit? Und sorry, mit 13 bist du nicht mehr wirklich ein Kind, mehr Jugendlicher. Obwohl auch die sich heutzutage meistens nur noch wie leider rauchende Kinder benehmen.
Nope. Biologisch gesehen tatsächlich überhaupt nicht. Dein Penis entwickelt sicher ab diesem Lebensalter bereits, du kriegst nochmal n Wachstumsschub ab deinem Alter jetzt. Etc etc. Also genau genommen - nö, kein Kind mehr. Außer du siehst auch Jugendliche als Kinder an, was man durchaus so sehen kann, dann ja.
Und sorry, mit 13 bist du nicht mehr wirklich ein Kind, mehr Jugendlicher.
Eben. 13 ist Jugendalter.
In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).
Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629, §§ 164 ff. BGB.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
- Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
- Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.
Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.
Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).
Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.
Das hab ich mich auch mal gefragt (bin auch 13) aber ich finde wir können uns als "Jugendlich" anerkennen aber es kommt auch auf die Person an wie "reif" man schon ist. Manche sehen mit 13 noch aus wie 10 und manche sehen aus wie 15 und wieder andere sehen halt wie 13 aus 😅👍
Wenn du dich noch nicht erwachsen genug fühlst um das zu behaupten, dann lass es. Das kommt dann glaub ich auch noch 😙👌
Mich hat man neulich gefragt: und gut angekommen in der neuen Schule? Ich bin in der 8. Nicht in der 5. Also sehe ich wohl eher aus wie 10.
Mit 13 ist man einfach ein Kind. Das ist nun mal so.