Ist es verboten rechtsradikal zu sein?

13 Antworten

Jeder darf seine Meinung haben und diese auch äußern! Allerdings ist es in Deutschland verboten, den holocaust und generell das dritte reich zu leugnen!!! Deshalb ist "rechts sein" an für sich nicht verboten, doch rechte Demonstrationen und Tätigkeiten stehen einefach zu oft in Verbindung mit Gewalt. Und Gewalt ist in Deutschland auch verboten. Wenn eine rechtsdemo friedlich verläuft, hat der staat nichts gegen diese Menschen in der hand. Kommt es jedoch zu Ausschreitungen oder leumdungen des Holocausts, handelt es sich um eine Straftat

Rotkaeqpchen  23.07.2018, 11:57

Du meinst linke. Linke Demonstrationen stehen für Gewalt. Linke "Autonome" und "Chaoten" richten weitaus mehr materiellen Schaden an als rechte Nazis. Das ist ein Fakt.

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olafganove  14.03.2019, 17:35
@Rotkaeqpchen

jeder hat ein Recht auf Gesinnung...gleich welcher Art.....Multikulti einen durch Gesetzesgebung oder Einladung aufzuzwingen finde ich Diktatorisch...

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Oben in der Überschrift steht, ob es verboten ist rechtsradikal zu sein und ja, es ist verboten. Jede verfassungswidrige Organisation, verfassungsfeindliches Verhalten oder Veröffentlichung von verfassungswidrigen Gedankengut ist verboten.

Weiter unten steht aber, ob es verboten ist rechts zu sein und nein, es ist nicht verboten.

Rechts und Rechtsradikalismus sind zwei verschiedene Dinge.

Eigentlich gibt es in Deutschland doch eine Meinungsfreiheit .

Nein, es gibt kein Recht auf Radikalismus. Und das hat auch nichts mit Unterdrückung zu tun. Ich finde es immer wieder amüsant, wie die rechten Idioten auf Meinungsfreiheit aufmerksam machen, obwohl sie genau diese abschaffen wollen. 

Rechtsradikalismus erfüllt den Bestand der Volksverhetzung, und Volksverhetzung ist eine Straftat.

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.) gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.) eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

2.) einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

3.) eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Und wenn jemand so eine Lebensauffassung hat und das verboten ist dann ist das doch Unterdrückung . Darf ich rechts sein ?

Du "darfst" auch ein Nazi sein, solange du deine dreckige Meinung für dich behältst. Wenn du damit öffentlich Hetze betreibst, dann erfüllt das den Bestand der Volksverhetzung und wird entsprechend bestraft. Und das ist gut und richtig so.

JulianSchnell  15.06.2015, 15:36

DU darst dich in deutschland genauso gut  in die politik einsmischen, als rechter, wie auch als nichts rechter. Übrigens: Radikalismus und Extremismus sind zwei verschiedene begriffe. Als normaler rechtsaussen, ist man rechtsradikal. Als Redikaler rechtsaussen ist man extremistisch! Du darfst soviel redikal sein, wie du willst! Da gibt es keine einschränkungen! Du darfst nur niemanden beleidigen und Nicht öffentlche Volksverhetzung betreiben. Nochmal: JEDER DARF RADIKAL SEIN UND SEINE MEINUNG ÜBER ALLE THEMEN, FREI ÄUßERN!

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olafganove  14.03.2019, 17:31

jemanden seine Meinung als Dreckig zu bezeichnen ist ja wohl selbst sehr dreckig...nur weil man selbst eine andere Einstellung hat

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Antidemokrat000  15.01.2022, 07:10

Ich bin ein bekennender nazi und stehe dazu...

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Ich denke Democrat meint den TATBestand, den er erfüllt sieht und durch seinen copy- paste- Gesetzestext irgendwie zu untermauern versucht... OMG

Eine radikale Einstellung ist nicht strafbar (es gibt  in unserer Rechtsprechung keinen Paragraphen der eine Gesinnung unter Strafe stellt!)  -  strafbar sind (rechts)extremistische  Handlungen, wie z.B. das Verbreiten neonazistischer Symbole und Inhalte, Volksverhetzung, politisch motivierte Gewalttaten, usw. - Du musst hier klar zwischen  Denken und Handeln unterscheiden - solange dein Denken nicht die Meinungs- und Handlungsfreiheit deiner Mitmenschen gefährdet, bleibts Du noch im demokratischen Rahmen!