Ist es strafbar gestohlenes Fahrrad zu "verstecken"?
Also wenn ein Freund von mir ein gestohlenes Fahrrad hat und mich fragt ob ich es bei mir behalten könnte also es dann quasi bei mir aufbewahre oder so würde ICH mich dann strafbar machen oder nicht? Weil ich hab es ja nicht geklaut oder sonstwas sondern bewahre es nur auf wäre das auch illegal oder nicht?
4 Antworten
Hoechstwahrscheinlich "Beguenstigung" (StGB § 257), moeglicherweise auch "Strafvereitelung" (StGB § 258). Strafandrohung in beiden Faellen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
im idealfall hast die Rahmennummer. Mit der wendest du dich an die örtliche Polizeidienststelle.
Die werden dir schon weiterhelfen.
Es ist wohl mitlerweile auch möglich online eine Abfrage zu starten.
Wenn du das Fahrrad im bewusstsein aufbewahrst dass es gestohlen ist ohne die Absicht es zur Anzeige oder miteilung bei der Polzei zu bringen, ist es sicherlich rechtlich nicht in Ordnung. In wie weit das Themenfeld Mittäterschaft feld kann ich dir nicht sagen. Es gibt ja diesen Spruch mitgehangen mitgefangen.
Wenn du es nicht weisst dass das Rad geklaut ist. So machst du dich sicherlcih auch nicht strafbar.
zumindest nach meinem rechtsgefühl. Wie das nun die Staatanwaltschaft bei Pocher ermittelt sieht weiss ich nicht.
:-)
Beihilfe zu einer Straftat .... joar dann mitgefangen, mitgehangen!
Verstecken ist nicht strafbar, aber warum würdest du es tun, wenn dubes nicht gestohlen hast?