Ist es strafbar gestohlenes Fahrrad zu "verstecken"?

4 Antworten

im idealfall hast die Rahmennummer. Mit der wendest du dich an die örtliche Polizeidienststelle.

Die werden dir schon weiterhelfen.

Es ist wohl mitlerweile auch möglich online eine Abfrage zu starten.

Wenn du das Fahrrad im bewusstsein aufbewahrst dass es gestohlen ist ohne die Absicht es zur Anzeige oder miteilung bei der Polzei zu bringen, ist es sicherlich rechtlich nicht in Ordnung. In wie weit das Themenfeld Mittäterschaft feld kann ich dir nicht sagen. Es gibt ja diesen Spruch mitgehangen mitgefangen.

Wenn du es nicht weisst dass das Rad geklaut ist. So machst du dich sicherlcih auch nicht strafbar.

zumindest nach meinem rechtsgefühl. Wie das nun die Staatanwaltschaft bei Pocher ermittelt sieht weiss ich nicht.

:-)

Beihilfe zu einer Straftat .... joar dann mitgefangen, mitgehangen!

Verstecken ist nicht strafbar, aber warum würdest du es tun, wenn dubes nicht gestohlen hast?