Ist es starfbar wenn ein 15 jährige von einem 32 jährigen schwanger is?

5 Antworten

Das kommt auf das Land an.

Denn in Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Dann giltst du als sexualmündig und du darfst mit Erwachsenen jeden Alters einvernehmlich sexuell verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

In Österreich ist es ähnlich.

In der Schweiz liegt das Schutzalter aber bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nur dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Viel brennender ist die Frage, wann denn das "Malheur" passiert ist. Vielleicht kann ja noch eine "Notfallverhütung" helfen:

Ist die Panne erst maximal in den letzten fünf Tagen passiert, kann noch die „Pille danach“ helfen, sofern der Eisprung noch nicht stattgefunden hat, da sie ihn so lange hemmt, dass keine Befruchtung mehr möglich ist, weil die Spermien die Eizelle nun „verpassen“.

Nach dem Eisprung, also in der zweiten, unfruchtbaren Zyklushälfte ist eine Schwangerschaft nicht möglich und die Einnahme der "Pille danach" überflüssig, weil mit oder ohne Pille danach das Eintreten einer Schwangerschaft unmöglich ist.

Findet der Eisprung jedoch zufällig zeitgleich mit dem ungeschützten Geschlechtsverkehr statt und die "Pille danach" wird wenige Stunden später eingenommen, ist eine Befruchtung der Eizelle nicht mehr zu verhindern. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass trotz Einnahme der "Pille danach" eine Schwangerschaft eintritt.

Dann kann die „Spirale danach“ (Kupfer-Spiralen und die Kupfer-Kette) als Alternative sinnvoll sein. Das Einlegen zur „Verhütung danach" innerhalb von 5 Tagen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr kann mit über 99 % vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen. Diese Methoden verhindern die Einnistung eines befruchteten Eis. Hierbei wird vom Arzt eine normale Spirale in die Gebärmutter eingelegt, die auch weiterhin für 3 - 5 Jahre verhütet.

Alles Gute für dich und deine Freundin!


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Du machst es Dir mit Deiner Antwort alleinig aus Sicht der minderjährigen Fragestellerin zu einfach. Natürlich ist es für sie nicht strafbar, aber eventuell für die volljährige Person ab 21. 

Denn aus der Ferne lässt sich die Reife der jugendlichen Person zur Erkennung der Verantwortung einer konkreten sexuellen Handlung nebst davon ausgehender Gefahren nicht beurteilen. Die volljährige Person ( hier lt. Fragestellung sogar 31J ) hätte dieses aber durchaus erkennen, zumindest aber unterbindend und somit angemessen verantwortend in direkter Unterlassung anzweifeln müssen.

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Ohne mal auf die "strafbar oder nicht"-Sache einzugehen - vielleicht sollte Deine Freundin mit dem "vielleicht geplatzten Kondom" ganz schnell (!) Maßnahmen zur Notfallverhütung ergreifen, damit sich die Frage der Schwangerschaft gar nicht erst stellt!

Wenn sie einverstanden war, ist es nicht verboten.

Diese Frage ist nicht mit absoluter Sicherheit zu beantworten, aber die volljährige Person ist schon allgemein SEHR nahe an einer Straftat bei sexuellen Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren . Aber bevor ich zuviel erzähle, so lies' hier mal folgenden Artikel dazu :

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3879-informationen-zu-den-gesetzlich-festgelegten-altersgrenzen-des-legalen-beischlafs

ab dem Abschnitt :

Schutzalter bis 16 Jahre (14 bis einschl. 15)

Das sollte Dir Deine Frage recht gut beantworten.

Wieso ist

die volljährige Person schon allgemein SEHR nahe an einer Straftat bei sexuellen Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren .

In Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren.
Dann gilt man als sexualmündig und darf mit Erwachsenen jeden Alters einvernehmlich sexuell verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

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@isebise50

Ich bezog meine Antwort auf DEN Link, welchen ich GENAU zur Erörterung der Fragestellung in meine Antwort eingefügt habe. Die wichtigsten Punkte daraus hast Du somit bereits nochmals wiederholt und somit hat sich Deine Zwischenfrage an dieser Stelle doch erübrigt.

Aber ich zitiere noch einmal aus dem verlinkten Text eine wichtige Passage :

Zitat 

"...Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung meint dabei dass der Jugendliche in der Lage ist, seine Veranlagung und sexuelle Ausrichtung sowie die Bedeutung und Tragweite der konkreten sexuellen Handlung und eine etwa hierdurch drohende Gefährdung zu erkennen. ...."

Und genau davon leitete sich mein von Dir zitierter Satz ab. Denn nicht alles was man der modernen ( jugendlichen ) Gesellschaft verallgemeinernd mittlerweile an Wissen und Verantwortungsbewusstsein unterstellt, das trifft nicht unbedingt auch SO auf jedes Individuum insbesondere der hinterfragten Altersgruppe zu.

Und wenn Du nun ( was ich von vornherein nicht wollte ) mit der Kaffeesatzleserei beginnen möchtest, so überlege mal mit möglicher Übertragung von ( Geschlechts- ) Krankheiten oder möglicherweise sogar HIV.

Oder anders ... wie würdest Du als wohlsorgendes Elternteil denn denken, wenn sich so ein alter Mensch dann an Deinem gerade der ( rechtlichen ) Kindheit entwachsenen Sprössling die sexuelle Befriedigung holen würde ? Würdest Du dann nicht sogar auch zu Recht auch über eine Beanzeigung nachdenken ?

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Ja das ist strafbar.

Im deutschsprachigen Raum nur in der Schweiz.

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