Ist es möglich die Bankvollmacht einer anderen Person zu kündigen?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine finanzielle/juristische Frage.
Es ist zwar schon paar Jahre her, aber als meine (zwischenzeitlich verstorbene) Oma ins Altenheim kam, wurde sich unter Ihren Kindern (sprich meine Mutter und 2xOnkel) darauf geeinigt, wer die Bankvollmachten erhalten soll.
Meine Mutter verzichtete, da maximal 2 Vollmachten möglich sind.
Als mein einer Onkel ein Sparkonto für eine neugeborene Enkelin einrichten wollte, hatte er nebenbei gefragt, wie es den auf dem Konto meiner Großmutter mitgeteilt.
Der Bankmitarbeiter teilte ihm die Summe mit, um danach erschrocken festzustellen, dass er die Auskunft hätte gar nicht geben dürfen, da er keine Bankvollmacht mehr habe.
Mein Onkel wurde bis zu diesem Zeitpunkt nie darüber informiert, dass seine Vollmacht gekündigt sei.
Kann die eine Person ohne irgendwelche Dokumente wie Abtrittserklärung einfach die Kontovollmacht der anderen Person kündigen / entziehen?
Mir scheint, dass das damals nicht so legal über die Bühne gegangen ist.
5 Antworten
Der Kontoinhaber kann das natürlich jeder Zeit. Die Frage ist, wer oder was die Oma dazu gebracht hat, diese Vollmacht zu wiederrufen.
Das wäre eine Erklärung, und so etwas kommt leider ziemlich oft vor.
Kann die eine Person ohne irgendwelche Dokumente wie Abtrittserklärung einfach die Kontovollmacht der anderen Person kündigen / entziehen?"
Ja natürlich. Das entscheidet ganz allein der Kontoinhaber. Eine extra Mitteilung an den Bevollmächtigten ist nicht notwendig (auch Erbengemeinschaften können Vollmachten entfernen lassen)
erst mal muss du genau sagen, wer und wann die Vollmacht erteilt oder widerrufen hat.
Wenn die Oma zu Lebzeiten das selber entscheiden konnte, also keinen Vormund / Betreuer hatte. Dann hatte sie wie jeder Kontoinhaber das Recht jederzeit Vollmachten zu erteilen oder zu widerrufen und muss darüber keinem Bescheid sagen.
Vollmachten kann man auch über den Tod hinaus, erteilen. Das ist aber keineswegs eine Erbeinsetzung, der Bevollmächtigte kann nur weiter über das Konto verfügen, laufende Kosten wie die Beerdigung bezahlen, und muss man aber gegenüber den Erben abrechnen und das Guthaben dann aufteilen, und das Konto kündigen. Untervollmachten darf er aber nicht erteilen oder andere Vollmachten widerufen.
Meine Oma hatte die meines Wissens noch ausgestellt. Wenn die von ihr auch noch zu Lebzeiten widerrufen wurde, dann bereits in sehr dementem Zustand. D.h. dann müsste mein Onkel ihr einfach etwas vorlegt haben.
Das ist absolut legitim, eine Vollmacht kann vom Konto-Inhaber immer widerrufen werden ohne dass der Bevollmächtigte darüber informiert wird.
Des weiteren:
Auf das Konto muß nach Versterben des Inhabers ein Nachlass angemeldet sein, dann erlöschen alle Vollmachten und erst bei Vorlage des Erbscheins kann wieder verfügt werden.
Also fragt sich: was ist bei der Nachlassverwaltung / dem Erbe abgelaufen?
Das muß der Onkel ja wissen.
Eine Vollmacht kann nur derjenige aufkündigen, der sie erteilt hat. Es sei denn, ein Gericht hat diese betreffende Person unter "Betreuung" gestellt
Dann kann der Betreuer natürlich auch Vollmachten widerrufen.
Ich kann mir hier nur vorstellen, dass, wenns noch vor Ihrem Tod war (weiß ich grad nicht genau), mein Onkel (der dann alleinige Vollmacht hatte), meiner zu dem Zeitpunkt bereits dementen Oma irgendein Schreiben vorgelegt haben muss.
Meine Oma hatte wohl während ihr "noch normalen" Phase meiner Mutter mehrfach erwähnt, dass mein Onkel ihr, ohne Erklärung, des Öfteren Zettel hingehalten habe, die sie aber nie unterschrieben hat.
Das wäre schon echt mies von meinem Onkel.