Ist es illegal zusammen zu sein, wenn ein Partner plötzlich volljährig ist?

13 Antworten

Nachtrag habs jetzt nochmal gegoogled Kurz und knapp: Ja.

Das Gesetz meint dazu, dass du ab 14 Jahren kein Kind mehr bist und grundsätzlich selbst über deine Sexualität bestimmen kannst.

Wenn es gegen deinen Willen geschieht, hat das Gesetz generell etwas dagegen. In folgenden Fällen wird davon ausgegangen, dass es nicht so ganz aus freien Willen geschieht, bzw. es ist einfach nicht erlaubt: gegen Entgelt; unter Ausnutzung einer Zwangslage; wenn er dein Vater o. ä. ist; wenn er dein Lehrer o. ä. ist (wobei ein Nachhilfelehrer wohl nicht zwingend die Voraussetzungen erfüllt).

Falls du noch nicht 16 Jahre alt sein wirst, wenn dein Partner 21 wird, macht er sich strafbar, wenn er deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. (Mangelnde sexuelle Erfahrung allein bestätigt dies noch nicht.)

Vgl. §§174ff. StGB

Hacker48  18.09.2021, 18:33

Es braucht kein Einverständnis der Eltern.

Und wenn es rechtlich problematisch wäre, dann wäre es das auch MIT dem Einverständnis der Eltern - mit anderen Worten, deren Einverständnis ist irrelevant.

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DerGamefreak  18.09.2021, 18:34
@Hacker48

ich glaube ich weiß es natürlich aber ich glaub wenn die eltern des 14 jährigen mädchen sagen nö dann ist das so das verantwortung für das Kind haben

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Hacker48  18.09.2021, 18:35
@DerGamefreak

Rein rechtlich wäre ein willkürliches Verbot nichtig, sie könnten es also - rein rechtlich - nicht durchsetzen. Natürlich können sie Druck ausüben.

Wenn sie das für klug halten...

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Nein ist es defintiv nichz.

Ich war auch 14 und er dann 18. Ich wurde dann nach 2 Monaten dann 15.

Nein ist es nicht.

Ab 14 jahren darfst du in Deutschland mit einem 18 Jährigen zusammen kommen. Natürlich können ihre Eltern aber dazu noch was sagen.

Er macht sich aber Strafbar wenn er sie Sexuell ausnutzt.

Woher ich das weiß:Recherche
Hacker48  18.09.2021, 18:34
Er macht sich aber Strafbar wenn er sie Sexuell ausnutzt.

Welcher Straftatbestand wäre das?

Und ja, die Eltern dürfen etwas dazu sagen. Mehr aber auch nicht. Es sei denn, er bzw. die Beziehung gefährdet ihr Kind. Sie dürfen keine willkürlichen Verbote aussprechen.

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XstellaxX  18.09.2021, 18:37
@Hacker48

"Strafbar sind zum einen sexuelle Handlungen an einer Person, die zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, wenn hierbei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Eine Zwangslage liegt vor, wenn sich das Opfer in persönlicher oder wirtschaftlicher Bedrängnis befindet.

In diesem Fall liegt ein „sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ nach § 182 StGB vor, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet wird."

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Hacker48  18.09.2021, 18:38
@XstellaxX

Ah, so hast du das gemeint. Da hast du natürlich Recht.

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