Ist es Hausfriedensbruch, wenn man verlassene Häuser vor dem Abriss betritt?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja 88%
Nein 12%
Mache ich 0%

11 Antworten

Ja

Fraglichen, ob der Berechtigte deswegen einen Strafantrag stellt. Ohne diesen läuft das Verfahren nicht.

Ja

Auch ein Haus vor dem Abriss hat einen Eigentümer. Außerdem hat es einen Grund warum es abgerissen werden soll und könnte daher auch gefährlich sein es zu betreten.

Ja

ja ist es, auch abrissreife Häsuer gehören jemandem. Da Hausfriedensbruch allerdings ein Antragsdelikt ist, müsste erst mal jemand Strafantrag stellen. Hier stellt sich die Frage, weiß die Person davon, dass da jemand in ihrem Haus herumstromert, und oder intressiert sie das überhaupt?

Ja

vor dem abriss ist es immer noch im besitz und darf nicht einfach so betreten werden, selbst nach dem abriss gehört das grundstück noch jemandem und darf nicht betreten werden, viele wissen nicht, dass hausfriedensbruch nicht zwangsweise mit einem haus zu tun hat, schon das betreten eines grundstücks kann hausfriedensbruch sein, wenn du aufgefordert wirst zu gehen und dieser aufforderung nicht unverzüglich nachkommst.

Pensioner61  19.04.2024, 14:49
vor dem abriss ist es immer noch im besitz 

Du meinst sicherlich, dass auch ein Haus das abgerissen werden soll, einen Eigentümer hat.

Besitzer, könnte auch ein Mieter sein, oder auch ein Besetzer.

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john4711  19.04.2024, 15:07
@Pensioner61
Du meinst sicherlich, dass auch ein Haus das abgerissen werden soll, einen Eigentümer hat.

Die Norm spricht vom „Berechtigten“. Das dürfte bei Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum nicht selten der Besitzer sein.

Besitzer, könnte auch ein Mieter sein

Dann wäre der Mieter der Berechtigte und nicht der Vermieter.

oder auch ein Besetzer.

Dann dürfte der Berechtigte aber in der Regel der Vorbesitzer sein und auch nicht der Eigentümer.

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Pensioner61  19.04.2024, 15:12
@john4711

Nein - ein Mieter hat nicht das Recht ein Haus abreißen zu lassen.

Scheinbar sind dir die Unterschiede zwischen Besitzer und Eigentümer nicht bekannt. Also schaue im Internet nach. der Unterschied wird dir dort erklärt.

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john4711  19.04.2024, 15:18
@Pensioner61
Nein - ein Mieter hat nicht das Recht ein Haus abreißen zu lassen.

§ 123 StGB schützt aber nicht das Recht, ein Haus abreißen zu lassen, sondern das Hausrecht. Und das hat der Mieter.

Scheinbar sind dir die Unterschiede zwischen Besitzer und Eigentümer nicht bekannt.

nur scheinbar nicht

Also schaue im Internet nach. der Unterschied wird dir dort erklärt.

Dieses „Googlestudium“ ist doch eine echte Pest. Was meinst Du denn, woher diese ganzen Falschinformationen auch hier auf dieser Plattform kommen?

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Pensioner61  19.04.2024, 15:24
@john4711
§ 123 StGB schützt aber nicht das Recht, ein Haus abreißen zu lassen, sondern das Hausrecht. Und das hat der Mieter.

Es geht um den Unterschied wer Besitzer, bzw. Eigentümer ist.

Hast du wohl vergessen?

Dieses „Googlestudium“ ist doch eine echte Pest. Was meinst Du denn, woher diese ganzen Falschinformationen auch hier auf dieser Plattform kommen?

Die meisten Falschinformationen kommen von so Leuten wie dir, die bei ihren Texten nicht nachdenken und irgendwelchen Blödsinn schreiben.

Tschüss!

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john4711  19.04.2024, 15:32
@Pensioner61
Es geht um den Unterschied wer Besitzer, bzw. Eigentümer ist.
Hast du wohl vergessen?

Nein, Du hast doch ein Mietverhältnis als Beispiel gebracht. Da wäre der Mieter (unmittelbarer) Besitzer. Dessen Hausrecht würde § 123 StGB schützen.

Der Vermieter wäre Eigentümer, was aber für den Hausfriedensbruch nicht relevant wäre. Er könnte sogar selbst einen Hausfriedensbruch begehen.

Die meisten Falschinformationen kommen von so Leuten wie dir, die bei ihren Texten nicht nachdenken und irgendwelchen Blödsinn schreiben.

Welchen Blödsinn habe ich denn geschrieben?

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Ja

Es ist völlig egal, ob ein Haus abgerissen wird oder verlassen ist / leer steht.

Das Haus, bzw. das Grundstück gehört jemanden und ein Betreten ohne Erlaubnis des Besitzers bleibt Hausfriedensbruch.