Ist es frech, den neuen Vermieter nach einer neuen Badewanne zu fragen?

9 Antworten

Natürlich kann man das Thema ansprechen aber wenn du die Wanne so als Mietobjekt angenommen hast und kein echter Mangel hinzugekommen ist, braucht der Vermieter auch nicht für Ersatz sorgen. Zuden das mal eben auf die Miete umzulegen genauso rechtswidrig wäre.

Darauf ansprechen ist ja kein Verbrechen, ist auch nicht dreist. Allerdings solange die Wanne in einem akzeptablen Zustand ist, nicht siffig oder rissig, solange muss die nicht ausgetauscht werden.

Fragen kostet nichts. Der Vermieter darf allerdings nur 11% der Kosten für die Badewnne pro Jahr auf die Miete aufschlagen.

Das ist nicht dreist. Immerhin investiert der Vermieter damit ja auch in seine Immobilie.

Fragen kostet nix, mehr wie Nein kann der VM nicht sagen. Badewanne ist ohne Schaden, warum dann aufwendig wechseln

du hast die Wohnung mit dieser Wanne angemietet