Ist es erlaubt sticker auf mein helm zu kleben?

4 Antworten

Darfst du, wird aber weder empfohlen noch würd ich das machen... Selbst Lackieren kann problematisch sein. Problem: Die Schale ist Kunststoff. Dieser kann mit Lösungsmitteln etc. unter umständen reagieren, was zu einer Schwächung in dem Bereich führen kann. Kann man, wenn man großte Kunststoffplatten mal verschafft. Da ist ein Aufkleber des Herstellers drauf, mit Angaben über Stärke und Abmessungen etc. - Wenn die lang genug lag, und du machst den Aufkleber runter, siehst du leicht glänzend die Klebestelle noch, wo er klebte. Interessant ist aber, daß die selbe stelle auch auf der Rückseite zu sehen ist...! Der Kleber ist also, komplett in dem Bereich, "durchgezogen"...!

Hamburger02  23.06.2023, 20:29

Genau deshalb sind Sticker bei Helmen aus Thermoplasten verboten.

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So lange der nicht auf den Visier pappt, ist es egal was du auf den Helm klebst

iiJen01 
Fragesteller
 23.06.2023, 18:46

Danke

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Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet. Ich würde es aber nicht machen. Problematisch ist es bei Helmen mit thermoplastischen Außenschalen. Der Kunststoff kann durch den Kleber angegriffen werden. Bei Helmen mit Duroplastischer Außenschale (Carbon, CFK, GFK Verbundmaterialen etc.) besteht das Problem eher nicht. Würde ich trotzdem nicht machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer

§21a, Satz 2 der StVO sagt:

(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Entscheidend ist das Wort "geeignet", denn geeignet ist nur ein Helm, der nach ECE-22 (ab 2022 nur noch nach ECE-R 22.06) geprüft und zertifiziert ist. Dies erkennt man an dem E-Zeichen irgendwo auf dem Helm. Helme werden da nicht anders behandelt als sonstige Anbauteile an einem Fahrzeug.

Wer ein solches Bauteil so verändert, dass seine Funktionstüchtigkeit eingeschränkt wird, verliert dessen Zulassung. Bei einem Helm wird das dann so behandelt, als hätte man gar keinen getragen, was vor allem bei einem Unfall und möglichen Schadensersatzforderungen an den Unfallverursacher sehr wichtig und teuer werden kann.

Ob ein Helm nun lackiert oder beklebt werden darf, hängt von seinem Material ab. Billigere Helme aus Thermoplast (ABS, Polycarbonat, Polyamid)) dürfen weder beklebt noch lackiert werden. Sie verlieren damit sofort ihre Zulassung. Das ist auch zurecht so, denn die Klebemittel bzw. Lacke greifen den Kunststoff an und lassen ihn verspröden. Im Falle eines Unfalls kann dann der Helm wie Glas in tausend Teile zerspringen.

Lediglich die teureren Helme aus GFK, Carbon- oder anderen faserverstärkten Verbundstoffen dürfen auch beklebt oder lackiert werden, da das Kunstharz bzw. die anderen Bindemittel lösungsmittel- und säurebeständig sind.

Nur nebenbei: das weiß ich, weil ich längere Zeit mit einem AirBrusher zusammengearbeitet habe und für ihn die Rechtslage recherchiert habe.

Woher ich das weiß:Recherche