Ist es erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Ausbruch selbst ist nicht strafbewehrt. Allerdings Sachbeschädigungen dabei und Verletzungen von Personen (Geiselnahme) sind selbstverständlich strafbar.

Jawoll. Der Gefängnisausbruch ist straffrei. Allerdings die Beihilfe dazu nicht.

Wobei man prüfen könnte, ob die 2. Alternative des Hausfriedensbruchs, also dem Verweilen im Gefängnis mit einer feindlichen Gesinnung ab dem Zeitpunkt ab dem derjenige den Entschluss fasst, aus dem Gefängnis auszubrechen, einschlägig wäre. Außerdem sind Gefängnisausbrüche regelmäßig mit Sachbeschädigungen verbunden. Auch könnte eine Strafbarkeit für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einschlägig sein, wenn man die Beamten dort körperlich angeht, um zu entkommen.

Ja, man darf. Das Strafgesetzbuch enthält keinen Straftatbestand, der es generell unter Strafe stellt, aus dem Gefängnis auszubrechen und meines Wissens nach, existiert dazu sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausbruch ist also primär legal, wird allerdings in der Praxis kaum ohne die Verwirklichung anderer Straftatbestände möglich sein. Zum Beispiel Sachbeschädigung, Körperverletzung, Wiederstand oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl (einschließlich JVA eigener Bekleidungsstücke).

Mfg

Ist tatsächlich keine Straftat.

Jupp das kommt nich auf die Strafe, aber kaputt machen darfste nix dass wird drauf gerechnet.