Im Fernsehen verboten. Auf Plakaten (noch) erlaubt.
Beihilfe ist jedes Hilfeleisten zur Verwirklichung der Tat, also jede physische und psychische erhebliche Mitwirkungshandlung, die den Taterfolg herbeiführt kann. In dem Fall, wenn du nicht unter Zwang dass dem Mafiosi gesagt hast, ja. Natürlich musst du dann den doppelten Gehilfenvorsatz haben, also du musst den Vorsatz haben, dass deine Auskunft zum Taterfolg führt und dass die Mafiosis den Kerl auch töten.
Bist du nicht geimpft? Muss man als geimpfter auch einen Test vorweisen? Asking for a friend
Kannst du nichts machen, dumm gelaufen.
Du, weil du es heruntergeladen hast und der Verbreiter weil er es verbreitet hat. Beide. Aber der Verbreitende natürlich viel mehr.
Wenn du dich garnicht ausweisen lassen kannst, kommt vielleicht die Polizei.
Wieso den Mann verteidigen? Der hatte doch keine Maske an, also hat sich falsch verhalten.
Ja das stimmt bestimmt. Aber das war ja nicht der erste Coronaausbruch überhaupt. Gibt ja noch viele weitere Coronaviren. Das ist einfach ein bestimmter Virustyp.
Bei der Todesstrafe, damit er trotzdem in den Himmel kommt.
Anwalt für Zivilrecht: Sachmangelrecht, Kaufrecht etc.
Personengesamtheiten kannst du nur beleidigen, wenn
- sie eine Fähigkeit zur einheitlichen Willensbildung besitzen
- Eine anerkannte soziale Funktion haben
Jetzt mal außen vorgelassen, dass die Antifa eher keine anerkannte soziale Funktion in der Gesellschaft hat: Rechtssprechung dazu gibt es zu den beliebten ACAB tags, graffitis. Dass alle Cops b... sind, war den Gerichten zu unbestimmt. Wenn man gesagt hätte alle cops aus bspw. Stuttgart sind B..., dann wäre das nochmal etwas anderes gewesen.
So würde ich auch hier argumentieren. Wenn man schreiben würde F... die Berliner Antifa, dann würde es sich möglicherweise um so eine Beleidigung handeln, vorausgesetzt die zwei oben angesprochenen Merkmale wären erfüllt. Wenn man nur sagt F... Antifa, dann müsste es konsequenterweise keine Beleidigung sein.
Ja, das ist doch spannender so. Wobei ich glaube, dass sie trotzdem eher Männer bedient.
Eher nicht. Sie haben gesagt, dass es um mehrere Nuancen heller wird und es ist... tadaaa zwei (also mehrere) Nuancen heller geworden. Dass die Klinik schlecht ist steht außer Frage, aber wurde ein mangelhaftes Werk geleistet? Eher nicht.
War das zufälligerweise bei alldent? Fand mein bleaching richtig gut eigentlich, auch wenn das Weiß ein bisschen nachgelassen hat.
Nein, 138 greift nicht, weil es ja nicht um einen verbotenen Vertrag geht, sondern um einen Sachmangel im Rahmen deines Kauvertrags.
Der lag auch bei Gefahrübergang vor, also könnte man an die §§ 434, 437, 439, 280, 281 BGB; ( oder 323 bzw. 326 V) ( oder 441 BGB) denken.
Wenn dein Anwalt sagt, dass es sich nicht lohnt, lohnt es sich nicht. Immer dem Anwalt vertrauen. Der will selber Kohle machen, wenn es sich lohnen würde, würde er es schon machen.
Nein hahaha. Sorry für das haha, aber das ist doch echt selbsterklärend, dass ein verurteilter Straftäter es nicht leicht als Polizeianwärter hat. Falls du derjenige bist, trotzdem viel Erfolg und Glück im Leben.
Nein.
Auch die Vaterschaft anerkennen lassen muss vom Rechtsgefühl her irgendwie komplizierter, bzw. nicht möglich sein. Das wäre ja absurd, dass nur weil du an eine Samenbank gespendet hast, dich dann plötzlich zum Vater von verheirateten Frauen aufschwingen kannst. Da muss es irgend einen § geben, der das regelt. Vielleicht schliesst man das auch vertraglich mit der Samenbank aus, wobei das so hochpersönlich ist, dass man das wahrscheinlich garnicht so vereinbaren kann. Oder die Empfängerin schliesst das vertraglich so aus.
Wahrscheinlich bist du einfach anonym für die Empfängerin, sodass es eh nicht von Interesse ist. Solange du nichts anerkennst, bist du aber definitiv nicht unterhaltspflichtig.
Allerhöchstens Beleidigung, wobei schon umstritten ist, ob das überhaupt ohne verbale Äußerungen möglich ist. Jedoch stellen der "Mittelfinger" oder der "Scheibenwischer" auch Beleidigungen dar. Dir fehlt aber der Vorsatz, der dir in dubio pro reo erstmal nachgewiesen werden muss.
Dies ist keine Rechtsberatung.
- Google erfolgreich zu verklagen ist ein Ding der Unmöglichkeit.
- Ich würde sie so lange nerven, bis sie mir eine gescheite Antwort geben, je nachdem wie viel Zeit ihr habt. Sucht nach Nummern, E-mails. Kontaktiert sie mit Anrufen, Morsezeichen, Joghurtbecher-Schnur-Telefon, Skype, Mail, iMessage. Mit allem was ihr habt und was euch irgendwie möglich erscheint. Auch den support in den USA, in Großbritannien oder in Indien. Nervt sie einfach so lange, bis ihr eine gescheite Antwort habt. Das ist das einzige was bei solchen Konzernen irgendwas bringt.
- Apple ist sowieso besser und der Kundenservice 1A.
Nein, absolut keine rechtlichen Konsequenzen. Ihr könnt richtig loslegen haha. :)
Ja, das ist richtig. Die (Straf-)Gesetze gelten nur im Bereich der BRD § 3 StGB (und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen § 4 StGB :D).
Das mit Amerika ist eher ein schlecht gewähltes Beispiel, denn es gibt ein Dutzend Verträge über Auslieferungsverfahren von Straftätern, die wieder nach Deutschland zurück, oder in ein anderes Land geflohen sind.
Interessant wird es erst, wenn zum Beispiel die beiden Länder nicht so die besten Beziehungen miteinander haben (Bsp. Snowden in Russland). Oder wenn man zB. in Nordkorea irgendwas ausfressen würde und man irgendwie entkommen kann und wieder zurück in Deutschland ist. Dann würde man tatsächlich erst wieder rechtlich belangt werden können, wenn man den Fuß erneut über die nordkoreanische Grenze setzt.
prüf halt alles ordentlich durch. Wenn ein Punkt nicht einschlägig ist, fällst du in der Verhältnismäßigkeit raus.