Beihilfe ist jedes Hilfeleisten zur Verwirklichung der Tat, also jede physische und psychische erhebliche Mitwirkungshandlung, die den Taterfolg herbeiführt kann. In dem Fall, wenn du nicht unter Zwang dass dem Mafiosi gesagt hast, ja. Natürlich musst du dann den doppelten Gehilfenvorsatz haben, also du musst den Vorsatz haben, dass deine Auskunft zum Taterfolg führt und dass die Mafiosis den Kerl auch töten.

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Bist du nicht geimpft? Muss man als geimpfter auch einen Test vorweisen? Asking for a friend

Kannst du nichts machen, dumm gelaufen.

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Wenn du dich garnicht ausweisen lassen kannst, kommt vielleicht die Polizei.

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Wieso den Mann verteidigen? Der hatte doch keine Maske an, also hat sich falsch verhalten.

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Personengesamtheiten kannst du nur beleidigen, wenn

  1. sie eine Fähigkeit zur einheitlichen Willensbildung besitzen
  2. Eine anerkannte soziale Funktion haben

Jetzt mal außen vorgelassen, dass die Antifa eher keine anerkannte soziale Funktion in der Gesellschaft hat: Rechtssprechung dazu gibt es zu den beliebten ACAB tags, graffitis. Dass alle Cops b... sind, war den Gerichten zu unbestimmt. Wenn man gesagt hätte alle cops aus bspw. Stuttgart sind B..., dann wäre das nochmal etwas anderes gewesen.

So würde ich auch hier argumentieren. Wenn man schreiben würde F... die Berliner Antifa, dann würde es sich möglicherweise um so eine Beleidigung handeln, vorausgesetzt die zwei oben angesprochenen Merkmale wären erfüllt. Wenn man nur sagt F... Antifa, dann müsste es konsequenterweise keine Beleidigung sein.

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Eher nicht. Sie haben gesagt, dass es um mehrere Nuancen heller wird und es ist... tadaaa zwei (also mehrere) Nuancen heller geworden. Dass die Klinik schlecht ist steht außer Frage, aber wurde ein mangelhaftes Werk geleistet? Eher nicht.

War das zufälligerweise bei alldent? Fand mein bleaching richtig gut eigentlich, auch wenn das Weiß ein bisschen nachgelassen hat.

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Greift in diesem Fall Paragraph 138 BGB?

Man stelle sich folgendes vor:

A= Käufer - sehr unerfahren im Autokauf - erstes Auto - Notkauf da für Arbeit benötigt

B= Privatverkäufer

A sucht über Ebay Kleinanzeigen einen Gebrauchtwagen und wird fündig.

Anzeige: KFZ in einem sehr guten Zustand - Checkheft vollständig vorhanden - !keine! Mängel auf Nachfrage.

A fährt zu B und schaut sich das Auto an - von außen guter Zustand.

B öffnet Motorhaube und zeigt: da guck hin alles schicki auch von innen - nebenbei erwähnt B dass es einen Wildunfall gab (in der Anzeige nicht angegeben) aber vollständig repariert von B - für einen leihen wie A sah auch sonst alles von innen gut aus.

- Bei der Probefahrt dann ein Geräusch wahrgenommen.

B hat einen großen Hof und seinen Aussagen nach gerade einen Mechaniker als Tagesarbeiter da - Mechaniker guckt rein und sagt: ja das ist dies und das - kostet nicht viel.

A darauf hin dann den Kaufvertrag unterschrieben.

A bemerkte dann nach und nach einen Mängel nach dem anderen woraufhin dann eine Durchsicht zeigt = Totalschaden - Auto darf gar nicht gefahren werden.

Nach Angaben von B bezüglich der Reparatur des Wildunfall hätte B definitiv von den Mängeln wissen müssen wenn nicht sogar selbst gepfuscht.

A hatte bei B angemerkt dass A sehr viel und lange fahren muss.

A versuchte vernünftig eine Einigung mit B zu finden - erfolglos.

A holt sich Rechtsbeistand (A hat eine Rechtsschutz) der aber nach einer schriftlichen Forderung an B rät den Fall ruhen zu lassen da die Chancen durch den Privatverkauf schlecht wären und nur noch mehr Kosten verursachen.

A lässt also das Verfahren einstellen.

- A konnte das Auto ca. 1,5 Monate fahren danach ging nichts mehr

Meine Fragen:

Hätte A wirklich keine Chance gehabt ?

Hätte in diesem Fall Paragraph 138 des BGB greifen können?

Liebe Grüße und ich bin auf die Antworten gespannt.

Diese Frage habe ich bereits bei Finanzfrage gestellt - allerdings wurde mir die Hoffnung auf eine Antwort schon genommen.

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Nein, 138 greift nicht, weil es ja nicht um einen verbotenen Vertrag geht, sondern um einen Sachmangel im Rahmen deines Kauvertrags.

Der lag auch bei Gefahrübergang vor, also könnte man an die §§ 434, 437, 439, 280, 281 BGB; ( oder 323 bzw. 326 V) ( oder 441 BGB) denken.

Wenn dein Anwalt sagt, dass es sich nicht lohnt, lohnt es sich nicht. Immer dem Anwalt vertrauen. Der will selber Kohle machen, wenn es sich lohnen würde, würde er es schon machen.

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Nein hahaha. Sorry für das haha, aber das ist doch echt selbsterklärend, dass ein verurteilter Straftäter es nicht leicht als Polizeianwärter hat. Falls du derjenige bist, trotzdem viel Erfolg und Glück im Leben.

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Nein.

Auch die Vaterschaft anerkennen lassen muss vom Rechtsgefühl her irgendwie komplizierter, bzw. nicht möglich sein. Das wäre ja absurd, dass nur weil du an eine Samenbank gespendet hast, dich dann plötzlich zum Vater von verheirateten Frauen aufschwingen kannst. Da muss es irgend einen § geben, der das regelt. Vielleicht schliesst man das auch vertraglich mit der Samenbank aus, wobei das so hochpersönlich ist, dass man das wahrscheinlich garnicht so vereinbaren kann. Oder die Empfängerin schliesst das vertraglich so aus.

Wahrscheinlich bist du einfach anonym für die Empfängerin, sodass es eh nicht von Interesse ist. Solange du nichts anerkennst, bist du aber definitiv nicht unterhaltspflichtig.

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Allerhöchstens Beleidigung, wobei schon umstritten ist, ob das überhaupt ohne verbale Äußerungen möglich ist. Jedoch stellen der "Mittelfinger" oder der "Scheibenwischer" auch Beleidigungen dar. Dir fehlt aber der Vorsatz, der dir in dubio pro reo erstmal nachgewiesen werden muss.

Dies ist keine Rechtsberatung.

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Google verklagen?

Vielleicht sind hier ja schon einige, welche ähnliche Erfahrungen mit Google gemacht haben. Deshalb frage ich lieber mal nach Rat.

Zur Situation:

Ein Freund und ich haben vor einigen Monaten eine GbR gegründet. Wir haben seit dem einige Apps im Google Play Store veröffentlicht, mit welchen wir nie irgendein Problem hatten. Durch In-App Verkäufe und Werbeeinnahmen haben wir auch einige tausend Euro verdient.

Dann ist aber plötzlich folgendes Geschehen:

Google Play hat das Entwicklerkonto entfernt mit der Begründung, dass wir bereits mehrere Entwicklerkonten hatten, welche gegen die Richtlinien verstoßen haben. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Wir beide hatten niemals zuvor ein Entwicklerkonto bei Google und wir hatten auch niemals zuvor irgendwelche Probleme.

Google gibt automatisch die Chance auf ein "Appeal", also dass man mit 1000 Zeichen erklären darf, ob sie falsch liegen. Wir haben den Appeal geschickt und nach über einem Monat (obwohl sie sagten es dauert bis zu 48 Stunden) eine Antwort erhalten. Dort sagen sie, dass sie bestätigen können, dass wir bereits ein Konto hatten und das wir auf Lebenszeit (kein Scherz!) von Google Play gebannt sind und bloß nicht probieren sollen ein neues Konto zu erstellen, da dies auch gesperrt werden wird.

Das Geld, welches wir bis dahin verdient haben, ist weg. Sie haben uns nicht ausgezahlt. Die Apps, samt all den Benutzern, sind auch weg. Was aber noch schlimmer wiegt ist dieser Bann auf Lebenszeit, was ich für extrem bedenklich halte, wenn man mal betrachtet, dass es sich bei Google Play um ein absolutes Monopol handelt. Das ist quasi so, als würde die Deutsche Bahn einen auf Lebenszeit verbieten Zug zu fahren.

Wie können sie einfach behaupten, dass wir schon mal ein Konto hatten und unser Konto vernichten? Dann mit der Begründung der "Kontaktschuld", also das jemand schon mal ein Konto hatte und wir deshalb automatisch bestraft werden. Übrigens haben sie uns keinerlei Beweise oder ähnliches geschickt oder genannt. Einfach nur "Wir können es bestätigen und das wars für euch."

Und was jetzt überhaupt gar nicht mehr geht: Sie haben unsere Adressen, Namen, Bankkonten, Telefonnummern, diverse Daten über unsere Geräte und Standorte, Email Adressen, etc. gespeichert und verwenden diese Daten nun GEGEN uns, in dem sie ständig einen Datenabgleich machen wollen, wenn wir versuchen sollten ein neues Konto zu erstellen. Das ist ziemlich harter Tobak.

Natürlich haben wir weiterhin probiert Google zu kontaktieren, aber von denen kommt nicht mal mehr eine Antwort.

Wie würdet ihr die Situation einschätzen, wenn wir versuchen sollten Google zu verklagen? Wie stehen die Chancen?

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  1. Google erfolgreich zu verklagen ist ein Ding der Unmöglichkeit.
  2. Ich würde sie so lange nerven, bis sie mir eine gescheite Antwort geben, je nachdem wie viel Zeit ihr habt. Sucht nach Nummern, E-mails. Kontaktiert sie mit Anrufen, Morsezeichen, Joghurtbecher-Schnur-Telefon, Skype, Mail, iMessage. Mit allem was ihr habt und was euch irgendwie möglich erscheint. Auch den support in den USA, in Großbritannien oder in Indien. Nervt sie einfach so lange, bis ihr eine gescheite Antwort habt. Das ist das einzige was bei solchen Konzernen irgendwas bringt.
  3. Apple ist sowieso besser und der Kundenservice 1A.
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Ja, das ist richtig. Die (Straf-)Gesetze gelten nur im Bereich der BRD § 3 StGB (und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen § 4 StGB :D).

Das mit Amerika ist eher ein schlecht gewähltes Beispiel, denn es gibt ein Dutzend Verträge über Auslieferungsverfahren von Straftätern, die wieder nach Deutschland zurück, oder in ein anderes Land geflohen sind.

Interessant wird es erst, wenn zum Beispiel die beiden Länder nicht so die besten Beziehungen miteinander haben (Bsp. Snowden in Russland). Oder wenn man zB. in Nordkorea irgendwas ausfressen würde und man irgendwie entkommen kann und wieder zurück in Deutschland ist. Dann würde man tatsächlich erst wieder rechtlich belangt werden können, wenn man den Fuß erneut über die nordkoreanische Grenze setzt.

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prüf halt alles ordentlich durch. Wenn ein Punkt nicht einschlägig ist, fällst du in der Verhältnismäßigkeit raus.

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