Ist es eine Sachbeschädigung, wenn ich das Auto von jemandem mit abziehbaren Papier Blättern beklebe ohne Rückstände?

9 Antworten

Hallo Davidbenz,

in strafrechtlicher Hinsicht liegt zwar keine strafbare Handlung der Sachbeschädigung vor, aber mit dem Schriftzug "ARSCH" könnte auf Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf Dich zukommen:

§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber auch ohne beleidigenden Inhalt währe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach folgender Rechtsgrundlage möglich.

§ 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Ich an Deiner Stelle würde es nicht darauf ankommen lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

Lass es mit deiner Rache besser bleiben und komm darüber hinweg, denn die Person hat deine Rache nicht verdient, denn Rache ist dein Gefühl, dass du an diese Person nicht sinnlos vergeuden solltest. Diese Person ist es nicht wert, dass man sich überhaupt Gedanken über sie macht.

Arbeitssittich  22.04.2018, 10:18

Vielleicht ist es sein Auto, dass beklebt wurde? Weshalb sollte ein Mann eine Frau als A... bezeichnen? Dann stünde dort doch eher B*tch...

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sanataSevA  22.04.2018, 10:55

Rache ist kein Gefühl ;)

Rache ist im Optimalfall eine Handlung die ausgeführt wird, um ein Unrecht auszugleichen oder ein Gefühl wie den Hass abzubauen.

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Also ich denke das es keine Strafe ist, da die Zettel sich ja schon nach kürzester Zeit wieder ablösen. Außer sie hinterlassen rückstände, da kann es dann zur Sachbeschädigung kommen.

roschue  22.04.2018, 10:09

Natürlich ist das strafbar. Man darf sich nciht an fremdem Eigentum vergreifen.

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Arbeitssittich  22.04.2018, 10:09

es kommt dann die Umweltverschmutzung hinzu.

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Eine Beleidigung ist in jeden Fall gegeben.

Zum Thema Sachbeschädigung wäre hier §303 Abs. 2 StGB maßgebend.

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Das erste tatbestandmerkmal (nicht nur unerheblich verändert) ist hier aus meiner Sicht auf jeden Fall gegeben. Das zweite Tatbestandsmerkmal (nicht nur vorübergehend) ist strittig. Von alleine gehen die Zettel ja nicht wieder dort ab. Das wäre im Einzelfall durch ein Gericht zu klären.

Wenn du es so machst wie auf dem Foto, dann muss man dir fast noch zu deinem Aufwand gratulieren. Aber Spaß beiseite, wenn du A.sch mit drauf schreibst, dann wäre es streng genommen eine Beleidigung. Auch wenn die Notizzettel wieder ohne Rückstände zu entfernen sind so ist es trotzdem Sachbeschädigung und Verunglimpfung der Person, wenn das Auto im öffentlichem Raum steht. Da es ja auch andere sehen können. Abgesehen von dem Aufwand welche die Person hat der du die *Freude* gemacht hast. Sowas sollte man vorher gut überlegen.