Ist es eine Beleidigung einen Mörder einen Mörder zu nennen?

10 Antworten

Alle Begriffe bis auf "Kinderschänder" haben medizinische oder juristische Quellen und Bezüge. Folglich sind sie keine Beleidigungen, sofern sie den Tatsachen entsprechen. Bei "Kinderschänder" ist es anders, diese Bezeichnung ist auch dann eine Beleidigung, wenn die Person wegen eines entsprechenden Deliktes verurteilt wurde. Weil eben der "seriöse" Hintergrund des Wortes völlig fehlt...

Erst wenn jemand nach Deutschem Recht verurteilt wurde kann man ihn so nennen...wenn du die Zeitungen genau lesen würdest dann wäre dir aufgefallen dass bis zu einer Verurteilung 'mutmasslicher' Mörder etc stehen muss.

Ja das ist es auf jeden Fall. Der Jurist nennt so etwas eine sogenannte "Formalbeleidigung", da gibt es auch einen Paragraphen dazu, der besagt, daß man einen Menschen auch nicht "wahrheitsgemäß" beleidigen darf. Wer seine Strafe abgesessen hat muß in seiner normalen Lebensführung so von der Gesellschaft behandelt werden, als habe er sie nie begangen.

candybomberz  13.05.2018, 01:31

Das hört man öfter, aber wie ist das mit Verbrechern die ihre Tat leugnen oder gerade begehen?

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gnampfschlumpf  30.10.2018, 17:19
@candybomberz

Grundsätzlich gilt: Jeder, der von einem Gericht (noch) nicht verurteilt ist, gilt so lange als unschuldig, bis das Gericht nicht seine Schuld festgestellt hat.

D.h. im Klartext:

Fall 1: Das Gericht spricht den Angeklagten frei => Du darfst den Freigesprochenen NICHT als Mörder bezeichnen, sonst ist das eine schwere, anzeigewürdige Beleidigung, die vielleicht noch härter bestraft würde, als ohne Freispruch; denn durch deine Beleidigung verhöhnst du ja dadurch den Staat, bzw. das Urteil des Staates. Du selbst kannst das Urteil natürlich für falsch halten, aber grundsätzlich gilt: Freispruch ist Freispruch => Du darfst den Freigesprochenen NICHT als Mörder bezeichnen.

Fall 2:Das Verfahren läuft noch und du sagst z.B. als Angehöriger des Opfers der Angeklagte sei ein Mörder. Prinzipiell ist er das noch immer nicht, weil das Verfahren ja noch läuft und das Urteil noch nicht gesprochen wurde. Insofern darfst du das zwar eigentlich auch nicht, aber ich glaube die deutliche Mehrheit der Richter hätte für so eine höchst emotionale Aussage, so nach dem Motto: "Du Mörder hast meine Tochter umgebracht!", durchaus Verständnis und geben i.d.R. kein Ordnungsgeld, oder gar Haft.

Fall 3: Ein Mörder begeht gerade eine Tat....ich glaube da stellt sich die Frage gar nicht, weil doch die Gefahr sehr groß ist, dass du vom Mörder auch ermordet wirst; Stichwort: Mord zur Verdeckung eine Straftat. Da würde ich also eher wegrennen, oder dem Opfer zu Hilfe kommen, anstatt den Mörder "Mörder" zu nennen.

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sehr interessante Frage.... schade wäre eine gute Frage zum diskutieren... ich meine klar, teile auf jeden Fall die Meinung mit "ReinerUnsinn" ... aber auch wenn man ein mit allen Mitteln überführter Mörder ist und verurteilt wurde, kann es nicht sein das ich ihn auf der Strasse mit "Guten Tag Mörder XYZ" anreden darf. Gilt es nicht trotzdem als Beleidigung?

LondonerNebel  01.12.2009, 18:50

In diesem Falle schon, genauso wie z.B die Grüße "inkontenenter Herr Müller", "senile Frau Schmidt" oder "brustamputierte Frau Meier" beleidigend wären!

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Thomas2498 
Fragesteller
 01.12.2009, 19:09
@LondonerNebel

Denke, es kommt dann wohl auf den Kontext an, ob mit der Handlung die Würde des betreffenden herabgewürdigt werden soll, oder ob es sich bei der Äußerung um einen zweckbestimmende Information handelt. Allerdings ist da imho im Satirebereich immer noch einen zimeliche Grauzonen. Wenn ich da z.B. an Matthias Riechling denke. Ok - das ist zum schießen komisch, wie er da die Eigenschaften von Politikern pointiert. Aber ist das nicht auch schon an der Grenze der Ehrverletzung? (oder gar drüber?)

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LondonerNebel  01.12.2009, 19:15
@Thomas2498

Welche Ehre sollte man denn bei Politikern verletzen können? Außerdem stehen diese Leute in einem ganz anderen Licht in der Öffentlichkeit, die müssen Satire abkönnen. Wobei es aber durchaus auch schon Strafanzeigen von Politikern gegen Satiriker gegeben hat, meistens jedoch erfolglos...

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Pebbles33  01.12.2009, 19:42
@LondonerNebel

genau wir haben ja auch das Recht der Redefreiheit und Pressefreiheit... und dennoch aus moralischen und ethnischen Gründen... ist es angebracht?

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Thomas2498 
Fragesteller
 02.12.2009, 06:15
@Pebbles33

Nicht nur aus moralisch- ethischen Gründen, sondern vor allem auch rechtlichen. Und die Rede- und die Pressefreiheit hört da auf, wo das Strafrecht anfängt. Und das ist, wenn die Grenze dessen was erlaubt und was verboten ist, richtig gewählt ist, auch gut so(!), denn es geht nicht an, dass Andere aufgrund von Beleidigung oder Volksverhetzung unter den geäußerten "Meinungen" anderer zu leiden haben.

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Nur wenn jemand rechtskräftig verurteilt wurde.

Sonst redet man von mutmaßlich.

Thomas2498 
Fragesteller
 01.12.2009, 18:53

Ok, so wird es in den Zeitungen gehandhabt. Wie ist das jetzt aber wenn der xy vor 30 Jahren einen umgebracht hat, seine 15 Jahre Knast abgesessen hat, und jetzt wieder versucht, Fuß in der Gesellschaft zu fassen, und er kommt irgendwohin, und wird von einem, der ihn erkennt mit "Sie Mörder, sie, hauen sie bloß hier ab. " angegen. Is eine solche Äußerung zulässig, oder ist das eine Beleidigung?

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LondonerNebel  01.12.2009, 19:01
@Thomas2498

Die Anrede "Sie Mörder" könnte schon als Beleidigung aufgefasst werden (vgl. StGB). Aber selbst wenn sie zulässig wäre, wer käme schon auf eine solch schräge Idee?

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Thomas2498 
Fragesteller
 01.12.2009, 19:41
@LondonerNebel

Hm, das kann man sich schon leicht vorstellen, das jemand, der einen Umgebracht hat, und anschließend, nach der Verbüßung seiner Strafe wieder in der Gesellschaft Fuß fassen will, von jemandem mit "Du Mörder, hau bloß ab, wir wolln dich hier nicht mehr sehen usw usf" angegangen wird.

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