Ist es auch Körperverletzung?
Ist es auch Körperverletzung wenn man genen seinen Willen eine Dauerwelle oder ein Locken Set bekommt?
Macht sie nur die Person scharfbar die es der Friseurin sagt? Oder macht sich die Friseurin erststrafbar wenn sie weiß das man es nicht möchte?
Die Frage ist allgemein ohne ein bestimmtes Alter. Würde sagen in der frage geht es um jedes Alter.
Ab dem alter wo man es selberbestümen kann meine ich.
3 Antworten
Meine Lehrerin hat mal gesagt, dass zumindest das schneiden der Haare als Körperverletzung zählt, wenn die Person nicht damit einverstanden ist.
Es kann sein, dass es bei anderen Frisuren genauso ist.
Danke das meine ich auch, wollte mit der Frage herausfinden ob es stimmt.
Um welches Alter geht's?
Wie alt ist die Person, bei der man die Dauerwelle gemacht werden soll?
Wenn das Kind imstande ist, seinen Willen gegen eine Dauerwelle klar zu formulieren, dann halte ich es für eine Körperverletzung. Und zwar von Eltern und Friseur
Ok. Ach wenn er Friseur nicht weiß das man es nicht Will?
Ich gehe davon aus, dass sich das Kind auch im Geschäft dazu äußert. Wenn nicht, dann ist der Friseur wohl außen vor.
Nein, weder Dauerwellen noch geschenkte Dinge sind Körperverletzung.
Das weiß ich. Meinte qenn es genen den willen gemacht wird
Dann sind die Mittel, dies gegebenenfalls durchzusetzen, möglicherweise körperverletzend, nicht aber die Dauerwelle als solche.
Auch Haare schneiden ist keine Körperverletzung. Das kann man ruhig wörtlich nehmen. Der Körper wird beim Schneiden von Haaren oder Fuß-/Fingernägeln ja nicht verletzt.
Ja, gegen den geäußerten Willen kann es Körperverletzung sein. Aber das hängt dann von den Umständen ab. Für Kinder zum Beispiel äußern diesen Willen oftmals die Eltern.
Google hilft:
Kenne keine ist eine allgemeinte frage wo es gegen den willen gemacht wird.