Ist ein Schwangerschaftsabbruch in der 16. ssw gefährlich?

5 Antworten

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) nach Beratung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit nur in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar rechtswidrig, aber straffrei.

Wenn es für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zu spät ist, bleibt nur der Weg ins benachbarte Ausland, z.B. hierhin:

https://www.abtreibungholland.de/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch/abtreibung-18-bis-22-woche/

Fristenregelungsmodelle (der Entscheid liegt bei der Frau) machen einen Schwangerschaftsabbruch in der Niederlande bis zur 22.SSW, in Schweden bis zur 18.SSW und in Österreich bis zur 16.SSW möglich.

In England ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 24.SSW (mit sozialer Indikation - Entscheid wird also von Drittpersonen gefällt) möglich.

Doch dich kann und darf auch rechtlich niemand zu einem Abbruch zwingen.

In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Da ist es gut, dass du deine Eltern (zwar ein wenig spät) mit ins Boot geholt hast.

Nach dem ersten Schock (sicherlich haben sie sich etwas anderes für ihre Tochter gewünscht) wollen sie bestimmt nur dir helfen, dich schützen und unterstützen - egal, wie du dich entscheidest. Aber sie wollen wohl nicht deine Zukunft durch eine sehr frühe Mutterschaft gefährdet sehen. Da ist auch von elterlicher Seite der Gedanke an eine Abtreibung naheliegend.

Am besten vereinbarst du einen Termin bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommt man dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Du erhälst dort (wenn du das möchtest) eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Dankeschön! Das hat mir sehr weiter geholfen.

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Nein, du bist über den legalen Zeitraum drüber und ein Abbruch ist nicht mehr möglich, das Kind musst du austragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Geht nur noch im Ausland oder, wenn du dir Abtreibungspillen bestellst, ist dann halt illegal.

Du darfst in der 16. Woche gar nicht mehr abtreiben

Glückwünsche, in Deutschland dürfen Schwangerschaften bis maximal zur 12. Woche durch Abtreibung beendet werden. Da bist du nun zu Spät dran.

Ich hab im Internet gelesen, dass es trotzdem Möglichkeiten gäbe und war mir aber nicht sicher und wollte nachfragen.

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