Ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet ,wenn der Azubi Meister machen möchte, es zu bezahlen?

5 Antworten

Nein und da sollte der Azubi sich erst mal auf seine Gesellenprüfung konzentrieren um diese zu bestehen bevor man daran denkt den Meister zu machen. Dafür werden ein paar Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt als Geselle bevor man den Meister anfangen kann.

Ein Azubi macht erst einmal zunächst keinen Meister.

Erst mal wird er ganz normal die meist dreijährige Ausbildung abschließen und Geselle werden.

Dann nach weiteren drei bis vierjähriger Berufspraxis, kann er eh erst überhaupt daran denken, den Meister in seinem Fach zu machen. Dazu kommt dann ob er ihn in Tagesschule oder Abendschule machen will.

Meist zahlt (wenn überhaupt) das dann das Arbeitsamt - heute die Agentur für Arbeit. Fragt sich nur, ob man ihn in dem Betrieb machen kann, in dem man auch gelernt hat, schon wegen des Meisterstücks, das ja auch noch angefertigt werden muss.

Aber hab Du erst mal den Gesellenbrief.


Hansikn  23.05.2021, 15:31

Hallo! Das mit der Praxis nach dem Meister ist mittlerweile (leider) nicht mehr der Fall. Man kann in der Regel direkt nach der abgeschlossenen Ausbildung den Meister machen - ob das sinnvoll ist, sei Mal dahin gestellt.

Die Kosten können vom Arbeitgeber übernommen werden, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Man kann Bafög und AFBG beantragen und ein Darlehen bei der KFW bekommen. Das Arbeitsamt zahlt nur in gesonderten Fällen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass man erstmal die Ausbildung abschließen muss - die anfallenden Kosten übernimmt der Arbeitgeber.

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Hansikn  24.05.2021, 17:38
@Huflattich

Einfach Mal bei der HWK informieren.

Ich spreche aus Erfahrung, ich bin Orthopädieschuhmacher Meister - ein Meister pflichtiges Handwerk. Früher mussten nach der Gesellenprüfung vier Jahre Berufserfahrung gesammelt werden. Mittlerweile kann man direkt nach der Ausbildung den Meister machen. Ich habe die Kosten von knapp 20.000€ selber getragen und über die genannten Mittel finanziert. Die Kostenübernahme durch den AG ist oft mit einer Verpflichtung dem Betrieb gegenüber verbunden.

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Huflattich  25.05.2021, 09:14
@Hansikn
Die Kostenübernahme durch den AG ist oft mit einer Verpflichtung dem Betrieb gegenüber verbunden.

Selbstverständlich.

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  1. wäre es ein ArbeitGEBER
  2. Ein Azubi macht kann sich nicht für eine Meisterprüfung anmelden, weil die Eingangvorraussetzung nicht gegeben ist. ( nämlich die abgeschlossene Berufsaufbildung)

3.Ich vermute du meinst die Gesellenprüfung. Der Lehrbetrieb muss die Kosten der Prüfung tragen.

nein nur wenn es besonderer Wunsch des AG ist sprich er es für den Betrieb braucht

Selbstverständlich sind sie das nicht.