Ist dieses Regelung sinnlos?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 80%
Ja 20%

4 Antworten

Nein

Du verstehst die regelung anscheinend falsch:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a2-fuehrerschein/#a2-fuehrerschein_der_aufstieg_von_a1_ueber_a2_zu_a

Es gibt 2 möglichkeiten den A2 zu machen:

Direkt. Mit Theorie Prüfung. Fahrstunden die man braucht. Und einer Praktischen prüfung. (Wie man normal einen führerschein halt macht, zur theorie gibts ja noch extra regelungen)

Das geht ab 18. Immer.

Als 2. möglicheit:

Als Auftieg vom A1. Nach 2 Jahren besitz. Mit nur einer reinen Praktischen prüfung. Keine pflichtfahrstunden etc.

Die 2 Jahre Praxis sparen dir also eine eventuell wieder nötige Theorie prüfung. Und Nötige Pflicht Fahrstunden.

Sehe da keinen Konflikt nach meiner ansicht.

Nein

Offensichtlich hast du die Regelung nicht verstanden. Den Aufstieg kannst du erst nach zwei Jahren Vorbesitz machen. Der regulären A2 ist mit 18 auch ohne zwei Jahre, z.B. nach einem Jahr, Vorbesitz möglich, jedoch musst du dann wieder Fahrstunden und Prüfungen machen.

Da beim Aufstieg nur die praktische Prüfung ohne Pflichtstunden nötig ist, machen die vollen zwei Jahre Vorbesitz definitiv Sinn.

Warum mit 18 den C1 machen?

Zum selben Preis bekommst du auch den C mit 18 wenn du im Vorbesitz des B bist. ( also BF 17)

Man darf dann nur LKW Klasse C im privaten fahren aber der C beinhaltet ja den C1 und dieser ist dann privat und gewerblich nutzbar.

MfG

Du darfst auch anfangen, wenn du den A1 noch nicht zwei Jahre lang hast. Dann musst du aber in der FS alles neu machen. Ggf. Sind deine Theoriestunden noch gültig.

Wenn du den A1 aber zwei Jahre hast und dann A2 machen willst, musst du nur eine Fahrprüfung ablegen.

Woher ich das weiß:Hobby