Ist dies Unterschlagung/Betrug?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

da er eine Grunderkrankung bei mir vermutet.....

Ein ärztliches Gutachten könnte ja unter Umständen, diese Vermutung deines Arbeitgebers widerlegen. Ist das schon geschehen? Wenn viele verschiedene Krankheiten, auf eine Grunderkrankung zurückzuführen sind, müsste ein Arzt ja darüber Auskunft geben können. Ein solches Gutachten würde ich schnellstens anstreben. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht.

Richtig ist, dass nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit wegen der selben Krankheit, die Lohnfortzahlung eingestellt wird auch dann, wenn der Arbeitnehmer diese 6 Wochen nicht am Stück krank geschrieben war. Dann erhält der Arbeitnehmer Krankengeild.

Um hier eine verbindliche, rechtssichere Auskunft zu bekommen, brauchst du einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da kostet natürlich jeder Satz Geld , es sei denn du hast eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten hilft auch wenn du in der Gewerkschaft bist denn die haben auch Arbeitsrechtler.

Ist das alles nicht der Fall rate ich dir deinen Fall bei WWW. Frag einen Anwalt.de zu stellen. Das ist eine Plattform wo du dich anmelden kannst, völlig anonym bist und deinen Fall schilderst. Dann setzt du einen Betrag als Honorar fest, sagen wir mal 30-50 €. Es dauert in der Regel maximal eine halbe Stunde, dann beschäftigt sich der erste Anwalt aus dem Forum mit deinem Fall und du bekommst schriftlich alle Fragen beantwortet. Wichtig ist, dass du deine Fragen sehr explizit formulierst, wobei du noch ein weiteres Mal nachfragen darfst ohne dass es extra kostet.

Wenn du dann eine juristische Klarheit hast und sich herausstellt dass der Arbeitgeber hier Geld unterschlägt würde ich Ihnen schriftlich auffordern, zu zahlen. Ansonsten bleibt dir nur der Rechtsweg. Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung im Jahr, bei Krankheit stimmt wohl.

Warst du denn im Juni und im Oktober wegen der selben Krankheit Arbeitsunfähig geschrieben?

Weil dann braucht der Arbeitgeber nur 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten so viel ich weiß.

Warst du aber wegen zwei verschiedenen Krankheiten Arbeitsunfähig, aber mit keiner länger als 6 Wochen, so darf er dir die Lohnfortzahlung nicht verweigern.

Ich denke so ist es in meiner Erinnerung, aber ich bin nicht 100% sicher.

Das ist ein Fall für einen Arbeitsrechtler. Strafrechtlich dürfte es kaum relevant sein, aber das wird Dir der Anwalt schon erklären.

Hier würde ich dringend zu einer Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht raten.

wegen einer Erkrankung im Juli 2020 und im Oktober 2020

Die Lohnfortzahlung endet regelmäßig

  • nach sechs fortlaufenden Wochen Krankschreibung
  • wenn insgesamt 6 Wochen/Jahr Krankschreibung wegen derselben Krankheit erfüllt sind.

Handelte es sich bei den Krankschreibungen um dieselbe Krankheit oder verschiedene?

weil er sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes beruft, das besagt, er bräuchte nur 6 Wochen im Jahr dies zu zahlen

Weißt du da auf welches Urteil er sich genau beruft? Lass dir das Aktenzeichen nennen.

da er eine Grunderkrankung bei mir vermutet

Vermuten darf er viel, mMn hätte er sich da aber über den Amtsarzt absichern müssen.

Stadewaeldchen  01.11.2020, 07:57

Zum Thema Grunderkrankung habe ich noch folgendes gefunden:

Gibt es aber einen Zusammenhang wegen der gleichen Grunderkrankung (z. B. eines Rückenleidens), können unter Umständen die Krankheitszeiten addiert werden, so dass Sie nur einmal Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. Dies muss geprüft werden
- bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern, die keine Minijobber sind, durch dessen Krankenkasse auf Ihren elektronischen Antrag hin,
-bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern oder Minijobbern durch Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes.

Quelle: https://www.informationsportal.de/neues-urteil-zur-entgeltfortzahlung/

das Urteil im Volltext: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&az=5%20AZR%20505/18

0