Krank im Ferienjob. Bekomm ich trozdem mein gehalt?

3 Antworten

Wenn Du krank wirst, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis vorher mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Da das bei Dir offensichtlich der Fall ist ("Ich wurde für die 5. Woche krank geschrieben."), hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung!

Die Bezahlung der Krankentage richtet sich nach der Bestimmung im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 [Anmerk.: gemeint sind unverschuldete Erkrankung und Organspende] bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Das bedeutet konkret:

Entweder: Du bist für die Krankentage so zu bezahlen, wie Du auch bisher - also in den vergangenen Wochen - bezahlt worden bist (allerdings ohne Überstunden, falls welche angefallen sein sollten)

Oder: Du hast das zu bekommen, was Du bekommen hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst; wenn Du z.B. während Deiner Krankentage in einem Dienstplan eingeteilt warst, dann bist Du entsprechend dieser Einteilung (die Du wegen der Erkrankung nicht wahrnehmen konntest) zu bezahlen.

Solltest Du allerdings in den 4 Wochen vorher (als den ersten 4 Wochen Deines Jobs) einmal gefehlt haben, dann hast Du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern musst bei der Krankenkasse Krankengeld für die Zeit der Erkrankung beantragen. Der Anspruch auf Krankengeld besteht aber nur dann, wenn Dein Job überhaupt unter die Sozialversicherungspflicht fällt (also auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden), also von vornherein vereinbart ist, dass nicht mehr als insgesamt 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr gearbeitet wird. Besteht keine Versicherungspflicht, hast Du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

AktivSchorle1 
Fragesteller
 19.08.2015, 21:26

Laut Monatsabrechnung muss ich  nur Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge zahlen. Ich bin derzeit noch über meine Eltern versichert, da ich noch ein Schüler bin. 

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Familiengerd  19.08.2015, 21:39
@AktivSchorle1

Wenn Du über Deinen Vater oder Deine Mutter familienversichert bist, dann hast Du keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse - aber das ist in Deinem Fall auch nicht von Bedeutung, da Du - unter den erklärten Voraussetzungen - ja Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hast.

Die Steuerabzüge erhältst Du bei einer Lohnsteuererklärung wieder erstattet.

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AktivSchorle1 
Fragesteller
 19.08.2015, 21:45
@Familiengerd

Ok, Danke. Geschieht dann das automatisch bzw. kümmert sich mein Arbeitgeber um die Entgeldfortzahlung oder muss ich da was beantragen?

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Familiengerd  19.08.2015, 22:22
@AktivSchorle1

"Normalerweise" läuft alles ganz einfach weiter wie bisher, und Du dürftest auf Deiner Lohn-/Gehaltsabrechnung keine Unterschiede zu "vorher" feststellen - jedenfalls keine, die mit Deiner Erkrankung in Zusammenhang stehen könnten.

Sollten trotzdem Tage fehlen - Du also wegen der Krankentage weniger Geld erhalten haben -, musst Du Deinen Arbeitgeber auf seine rechtlichen Verpflichtungen, wie ich sie in meiner Antwort dargestellt habe, hinweisen.

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In einem Ferienjob wirst du gewöhnlich für die geleisteten Stunden bezahlt und bekommst kein garantiertes Monatsgehalt. Du solltest einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, in dem genaueres steht. Schau dort einmal nach. Wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du auch keinen Stundenlohn. Vielleicht kannst du die ausgefallenen Stunden auch nacharbeiten. Sprich mit dem Arbeitgeber, er selbst oder das Lohnbüro werden dir sicher Auskunft geben können.

Familiengerd  19.08.2015, 19:28

In einem Ferienjob wirst du gewöhnlich für die geleisteten Stunden bezahlt und bekommst kein garantiertes Monatsgehalt.

Das ist für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung völlig irrelevant!

Bevor ihr irgendwelchen Unsinn "aus dem Bauch heraus" erzählt, solltet ihr (das gilt auch für toinette) euch mit den maßgeblichen Gesetzen vertraut machen!

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Ich denke nicht - von der Krankenkasse auch nicht - das geht nur bei einer Festanstellung.

Familiengerd  19.08.2015, 19:24

das geht nur bei einer Festanstellung

Das ist vollkommener Unsinn - jedenfalls in Deutschland!

Die gesetzlichen Bestimmungen der Entgeltfortzahlung sind auf jedes Arbeitsverhältnis anzuwenden!

Bevor ihr irgendwelchen Unsinn "aus dem Bauch heraus" erzählt, solltet ihr (das gilt auch für amike) euch mit den maßgeblichen Gesetzen vertraut machen!

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