Ist die Strafe von Marianne Bachmeier gerecht?
4 Antworten
gerecht ja und angemessen.
und in gewisser Weise hab ich auch Verständnis für ihre Tat
Alle Strafen die durch Richter verhängt werden, entsprechen dem Gebot der Gerechtigkeit. Denn falls es noch der Erinnerung bedarf: Selbstjustiz ist verboten bei uns.
Ihre 6 Jahre gehen in Ordnung, den mutmaßlich milden Urteilsspruch gegen den Mörder ihres Kindes könnte ich nicht nachvollziehen.
Um diesen "menschenwürdig" hinzurichten, wäre das Schafott geeignet, wer nur Rache wollte, darf sich auch anderes darunter vorstellen.
mutmaßlich milden Urteilsspruch
Es gab noch überhaupt kein Urteil, also auch keinen mutmaßlich milden Urteilsspruch.
Marianne Bachmeier schmuggelte am 6. März 1981 eine Pistole des Typs Beretta 70, Kaliber .22lr, in den Gerichtssaal des Lübecker Landgerichts und erschoss damit am dritten Verhandlungstag im Strafprozess den wegen Mordes an ihrer Tochter Anna angeklagten Klaus Grabowski. Sie zielte mit der Waffe auf Grabowskis Rücken und drückte insgesamt achtmal ab. Sieben der Schüsse trafen; der 35-jährige Grabowski war sofort tot
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Es gab noch überhaupt kein Urteil, (ist mir bekannt seit 40 Jahren)
also auch keinen mutmaßlich milden Urteilsspruch. (dies war eine Vermutung nach meinen Erfahrungen in Jahrzehnten - auch als Schöffe an einer großen Strafkammer beim Landgericht)
Der Rechtsfrieden wurde wiederhergestellt und Selbstjustiz ist verboten!
Also wurde Marianne Bachmeier gerecht bestraft!
Ihre Tat war für mich nachvollziehbar, aber dennoch verboten.
Das Urteil war angemessen.
Aber sie hat nur 6 jahre bekommen und der andere Mörder lebenslänglivh das ist doch dann ungerecht oder?