5 Antworten

schwierig, die Verhandlung wurde mit dem Tod nicht weiter fortgeführt. somit ist nicht geklärt ob es überhaupt so gewesen sein soll.

Sie hat Selbstjustiz geübt. und hat dafür eingesessen.


FreeWily 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:44

Das ist die uralte Rechtssprechung nach dem Talmud. Ein Auge für ein Auge, einen Zahn für einen Zahn. Das hat sich lange Zeit gut bewährt.

Anders

Meiner Ansicht nach kann niemand behaupten, dass er niemals so handeln würde. Das war damals für Frau Bachmeier eine psychische Ausnahmesituation - und wäre es für jeden anderen auch. Und wie ein Mensch in solch einer Ausnahmesituation handelt, kann man nicht vorhersagen.

Da schliesse ich mich nicht aus. Ich kann nämlich akut nicht sagen, wie ich handeln würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!
Anders

Ich bin keine Mutter und kann mich in ihre Situation schlecht hineinversetzen. Deswegen kann ich auch nicht sagen, ob ich an Ihrer Stelle genauso gehandelt hätte oder nicht.

Nein

Ich sicher nicht aber der war das damals egal. Auch wenn das so gesehen falsch war, so hat sie das eigentlich richtig gemacht.

Das sollte den bösen Buben zeigen, das sie das Gesetz zwar schützt, aber es nicht bedeutet, das sie so einfach mit ihren Taten durchkommen.

wo hat denn die Justiz versagt? Sie hat Rache geübt, das kann ich sogar verstehen, aber unrechtmäßig war es dennoch.