Ist der Vermieter verpflichtet Leichengeruch vom Vormieter zuvor zu entfernen?

6 Antworten

Wenn der Vermieter die Wohnung vermieten will, muss sie Mängelfrei sein.

Eine Wohnung ist mängelfrei, wenn sie keine Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zustand aufweist, die die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen. Das bedeutet, dass alle Funktionen einwandfrei funktionieren und keine Schäden oder Mängel vorhanden sind, die die Bewohnbarkeit oder den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen.

Ein Leichengeruch beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich und kann daher einen Mietmangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. 

Viel interessanter wäre es zu wissen wo der Leichengeruch herkommt 🤣.

Ich denke schon dass der Vermieter das entfernen muss. Denn ansonsten lässt sich eine Wohnung wohl kaum vermieten.

Woher ich das weiß:Recherche

ich glaube kaum das sich die Wohnung sonst vermieten läßt

Ohne den Geruch zu beseitigen, wird kein Nachmieter reinwollen.

Oft hängt der Geruch noch im Treppenhaus, wenn ein Mensch unbeachtet wochenlang verwest ist. Dagegen hilft Lüften. Gerade im Sommer ist das absolut kein Problem.

Die Geruchsquellen müssen natürlich vollständig beseitigt sein. Damit ist absolut NICHT der Verstorbene gemeint.