ist der Seitliche kennzeichenhalter so erlaubt?

2 Antworten

Der Rückstrahler ist Pflicht. Kein Rückstrahler gilt beim TÜV als gravierender Mangel, dh nicht verkehrstüchtig.

Rückstrahler sind das Lieblingsthema der Rennleitung! Er muss mittig angebracht sein und ein Prüfzeichen haben.

Dein Kennzeichen muß beleuchtet sein und darf nicht zu schräg stehen. Den erlaubten Winkel musst du mal googlen (siehe Polo, Louis oder TÜV, DEKRA usw.) So um die 30 Grad ist okay, 45 Grad ist schon zu viel.

Du müsstest dir also ne kleine Led-Beleuchtung an dein Kennzeichen basteln.

Die ersten drei Sachen, wonach geguckt wird von der Rennleitung, besonders bei Kontrollen an beliebten Motorradstrecken:

Rückstrahler, Kennzeichenwinkel, Kennzeichenbeleuchtung

Das kann schon teuer werden, ggf. Mängelkarte oder mehr!

Bei seitlich angebrachtem Kennzeichen gibt es bestimmt auch noch ne Regel, aus welchem Winkel es ablesbar sein muss. Die kenne ich aber nicht.

Ein schlecht ablesbares Kennzeichen wurde schon als Straftat "Kennzeichenmissbrauch" ausgelegt. (Es gibt nicht nur einen Anzeigenhauptmeister!) Kann passieren, auch wenn viele Glück haben und jahrelang mit viel zu schrägen Kennzeichen rumfahren.

Ich kenne nur die Regeln für Motorräder und Lkr. Ob es bei 50ern anders ist, weiß ich nicht.

Bei seitlichem Kennzeichen gibt es wohl auch eine besondere Regel für die Blinker. Die Blinker müssen wohl eindeutig links und rechts vom Kennzeichen sein.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, mir fallen direkt drei Mängel auf

  • Kennzeichenbeleuchtung fehlt
  • Rückstrahler fehlt
  • Kennzeichen ist zu weit vorne, das Kennzeichen muss im 30 Grad Winkel nach beiden Seiten erkennbar sein. Hier wird es nach rechts vom Rad verdeckt, der Halter ist zu kurz, darum wird er auch keine ABE haben