Ist das strafbar/Vergewaltigung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die frage, ob man sowas nachträglich noch anzeigt, ist nicht nur allein deine sache.

menschen, die als kind solche sachen für ungestraft machbar halten, haben anscheinend wenig erziehung in dieser hinsicht genossen und gezeigt, dass ihnen schamgrenzen oder regeln empathischen verhaltens nicht geläufig sind.

die chance, dass dieser junge das auch mit anderen mädchen schon gemacht hat, ist nicht klein.

wenn du also eine sache wie diese anzeigst, egal für wie glaubwürdig du meinst gehalten zu werden, kannst du unter umständen bewirken, dass eine weitere anzeige eines anderen mädchens glaubhafter ist, sollte sie mal erstattet werden.

wenn du diesem jungen im nachhinein nicht schaden willst, ist das verständlich, denn diese dinge passieren im allgemeinen im nahen umfeld an freunden oder in der familie. aber genau deswegen passieren sie auch, die täter fühlen sich hier sicher, und alle beteiligten haben zu ihnen ein ähnliches vertrauensverhältnis wie zu dir. die chance, das sowas dann "in der familie" bleibt, ist gross.

frag dich, wie du mit dieser sache umgehen kannst. doktorspiele, fesselspiele und das was die amis bullying nennen, kommt oft vor, und auch wenn es im nachhinein sexuell konnotiert zu sein scheint, muss es nicht unbedingt ein problem für dein weiteres leben darstellen.

wenn es das aber tut, wenn du die ahnung hast, dass teile deines heutigen verhaltens dadurch ungünstig beeinflusst wurde und du probleme damit hast, empfehle ich ein gespräch mit einem therapeuten - und die anzeige.

Das wäre dann schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und der ist ab dem vierzehnten Geburtstag des Täters ganz schön heftig strafbar.

Mit dem Anzeigen der Taten könntest du dir im Zweifelsfall noch Zeit lassen. Die Verjährung tritt ein, wenn du ca. dreißig Jahre alt bist. Das Problem ist dann natürlich irgendwann die Frage der Nachweisbarkeit.

Ich kann deine Entscheidung, die Taten nicht anzuzeigen, voll respektieren. Ich hoffe aber, du hast vielleicht einmal daran gedacht, dass du nicht das einzige Opfer gewesen sein könntest...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
trytohelpyou 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:49

Vielen Dank!

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So wie du es erzählst war es gegen deinem Willen und alles was gegen dem Willen des anderen passiert ist strafbar und zählt als Sexuelle Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KomischerTyp955  03.03.2021, 12:04

Nicht bei 13-Jährigen...

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marieistdiregal  03.03.2021, 12:08
@KomischerTyp955

Es gibt keine geschriebene und ungeschriebene Regel das minderjährige bzw 13-14 jährige geschützt vor Straftaten sind. 😅

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marieistdiregal  03.03.2021, 12:13
@KomischerTyp955

Naja die Eltern haften für ihre Kinder und/oder das wird in die Akte des Kindes kommen und sobald er mündig ist bekommt er seine Strafe.

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KomischerTyp955  03.03.2021, 12:14
@marieistdiregal
sobald er mündig ist bekommt er seine Strafe

So ein Quatsch. Es zählen nur die Gesetze zum Zeitpunkt der Handlung. Wenn er mit 13 die Handlung begangen hat, dann wird er nie dafür bestraft werden können.

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marieistdiregal  03.03.2021, 12:19
@KomischerTyp955

Wenn das so einfach wäre wie du es sagst dann hätte jeder 13 jährige ein freifahrtschein um alles zu tun und zu machen worauf er Lust hat Vergewaltigung, Mord, Folter usw... und kann und darf nicht bestraft werden dafür bestimmt ist es so. 🤦🏼‍♀️

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KomischerTyp955  03.03.2021, 12:28
@marieistdiregal

Ja, so ist es. Er kann dafür nicht bestraft werden, ob er vergewaltigt, mordet oder foltert. Er wird ggf. in eine Kinderpsychiatrie eingewiesen werden, aber bestraft wird er nicht.

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trytohelpyou 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:49

Vielen vielen Dank!

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Nur wenn er tatsächlich 14 jahre alt war zum Tatzeitpunkt. Sonst wird das ans Jugendamt weitergeleitet und die machen eig. garnix.

Wenn er 13 war, war er nicht strafmündig, also nein. Wenn er 14 war, muss man nur gucken, ob das verjährt ist.