Ist das strafbar etwas zu verkaufen auf eBay was anscheinend geklaut ist wovon man aber nichts wusste?

3 Antworten

Okay, ich bin kein Anwalt. Aber meines Wissens müsst ihr nur die Taschenlampe zurückgeben.

Rechtlich kann euch glaube ich nichts passieren, da ihr weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt habt (also Merkmale einer Straftat erfüllt).

Außerdem müssten die ja denke ich nachweisen, dass ihr die geklaut habt. Geht ja nicht.

Ohne Gewähr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Einefrage218 
Fragesteller
 11.09.2020, 22:06

Und was ist mit mir? Kann ich dafür belangt werden dafür dass ich die für ihn auf ebay gestellt habe? Hab mich ja nichtmal mit denen getroffen nur ein Treffpunkt für mein Kumpel und die ausgemacht

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nanfxD  11.09.2020, 22:43
@Einefrage218

ja wäre denkbar , möglich wäre ne Hehlerei Anzeige aber wenn die dir das glauben so wie du es erzählst hättest du keinen Vorsatz

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Wenn man nicht gewusst hat, dass die Taschenlampe geklaut war, dann kann man nicht bestraft werden (kein Vorsatz).

Nur wenn man beim Verkauf wusste, dass es gestohlen war, dann ist das strafbare Hehlerei.

Der Eigentümer kann von jedem die Taschenlampe zurück verlangen, der sie hat. Er muss nichts dafür bezahlen.

Mit Gewähr.

Einefrage218 
Fragesteller
 11.09.2020, 22:04

Und was ist mit mir? Ich hab sie ja nicht verkauft oder mich mit denen getroffen sondern nur eine Anzeige auf EBay für ihn gemacht

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Hugito  11.09.2020, 22:07
@Einefrage218

Wenn Du nicht gewusst hast, dass die Taschenlampe geklaut war, kannst Du auch nicht bestraft werden. Nur wenn Du es gewusst hättest, dann wärst Du wegen Hehlerei dran.

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Klingt nach einer typischen Kinder Geschichte.

HolziSR  12.09.2020, 12:14

Und du kennst dich ja sehr gut aus. Er hat nach einem Rat gefragt. Weil „hilfreiche“ antworten wie von dir sind leider nicht erwünscht. Das was du kannst sind Beleidigungen auszusprechen

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