Ist das strafbar etwas zu verkaufen auf eBay was anscheinend geklaut ist wovon man aber nichts wusste?
Hey also kurz frage ein Kumpel ist 17 und hat nach ner Party eine Taschenlampe für 10€ angeboten bekommen und hat die dann gekauft.
Als ich letzten Montag bei ihm war hat er mir das erzählt und gefragt ob ich die auf eBay stellen kann weil er kein eBay hat. Nun hat sich ein Käufer gemeldet und ich hab meinem Kumpel gesagt wo er sich mit ihm treffen soll weil er die für 30€ kaufen wollte. Dann haben die ihn zur Rede gestellt dass sie geklaut wurde auf der Party und gesagt dass sie ihn und mich anzeigen wollen mein Kumpel hat denen die Taschenlampe sofort zurückgegeben und hat aber gefragt ob die ihm wenigstens seine 10€ wieder geben können. Die sind dann weg gefahren und ich hab’s in der Zeit nicht dahin geschafft. Nun wollen die auch die restlichen Sachen die ihnen geklaut wurden zurück sonst zeigen die meinen Kumpel und mich an aber mein Kumpel hat nur die Taschenlampe geklaut. Und ich weiß sowieso von nichts und hab keine Ahnung was ich machen soll.
Jetzt die Frage kann er oder ich dafür belangt werden und wenn ja wieso?
3 Antworten
Okay, ich bin kein Anwalt. Aber meines Wissens müsst ihr nur die Taschenlampe zurückgeben.
Rechtlich kann euch glaube ich nichts passieren, da ihr weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt habt (also Merkmale einer Straftat erfüllt).
Außerdem müssten die ja denke ich nachweisen, dass ihr die geklaut habt. Geht ja nicht.
Ohne Gewähr.
ja wäre denkbar , möglich wäre ne Hehlerei Anzeige aber wenn die dir das glauben so wie du es erzählst hättest du keinen Vorsatz
Wenn man nicht gewusst hat, dass die Taschenlampe geklaut war, dann kann man nicht bestraft werden (kein Vorsatz).
Nur wenn man beim Verkauf wusste, dass es gestohlen war, dann ist das strafbare Hehlerei.
Der Eigentümer kann von jedem die Taschenlampe zurück verlangen, der sie hat. Er muss nichts dafür bezahlen.
Mit Gewähr.
Und was ist mit mir? Ich hab sie ja nicht verkauft oder mich mit denen getroffen sondern nur eine Anzeige auf EBay für ihn gemacht
Wenn Du nicht gewusst hast, dass die Taschenlampe geklaut war, kannst Du auch nicht bestraft werden. Nur wenn Du es gewusst hättest, dann wärst Du wegen Hehlerei dran.
Klingt nach einer typischen Kinder Geschichte.
Und du kennst dich ja sehr gut aus. Er hat nach einem Rat gefragt. Weil „hilfreiche“ antworten wie von dir sind leider nicht erwünscht. Das was du kannst sind Beleidigungen auszusprechen
Und was ist mit mir? Kann ich dafür belangt werden dafür dass ich die für ihn auf ebay gestellt habe? Hab mich ja nichtmal mit denen getroffen nur ein Treffpunkt für mein Kumpel und die ausgemacht