Ist das richtig so?
Ich hatte einen Unfall mit dem Fahrrad welches mein Auge betraf. Das ganze war jetzt auch nicht nur eine kleine Schürfwunde sondern war eine, wie sich später herausstellte eine Verletzung die in einer OP endete.
Ich habe dann vom Unfallort aus den Krankenwagen gerufen, meine Lage so wie sie war geschildert, nur um dann als Antwort zu bekommen das sie den Rettungswagen nur für "echte" Notfälle rausschicken und meine Situation keine Priorität hat. Man muss bedenken, dass hatte ich gesagt war ich nicht in der Innenstadt, sondern etwas abgelegen, das nächste Krankenhaus war nicht nah!
Musste dann mit "kaputtem" Auge und nebensächlich Verletzungen zum Krankenhaus fahren, wo ich dann nochmal in der Notaufnahme warten durfte.
Naja, am Schluss ist alles gut gegangen, Auge konnte "gerettet" werden xD
Frage mich dann aber wie es ist wenn es nicht gut geht, unabhängig von welcher Situation, wenn was schlimmeres passiert und dann der Rettungswagen nicht kommt.
2 Antworten
Du warst kein Notfall deswegen ist das schon richtig.
Deshalb könntest du dieses Verhalten sogar zur Anzeige bringen, selbst wenn du sagst, du hast Schürfwunden, muss ein Rettungswagen geschickt werden.
Gerne, wenn du noch weitere Fragen hast, schreib mich gerne Privat an
Der Notruf und der Krankenwagen sind für lebensbedrohliche Verletzungen da. Es liegt im Ermessen des Notrufmitarbeiters, ob die Verletzung sofort mit Krankenwagen im Krankenhaus behandelt werden muss. Vielleicht hast du dich etwas ungeschickt ausgedrückt oder die Verletzung ließ nicht vermuten, dass eine Operation nötig ist.
Wenn du noch in der Lage warst, selbst ins Krankenhaus zu gehen, war die Entscheidung berechtigt.
In Deutschland regelt das Rettungsdienstgesetz der jeweiligen Bundesländer die Zuständigkeiten und Pflichten des Rettungsdienstes. Die genauen Paragraphen variieren je nach Bundesland. Im Allgemeinen lässt sich jedoch Folgendes sagen:
Ein Beispiel aus dem Rettungsdienstgesetz eines Bundeslandes (hier als Beispiel das Bayerische Rettungsdienstgesetz - BayRDG):
Falls der Rettungsdienst deine Situation als nicht prioritätswürdig eingestuft hat, obwohl eine ernsthafte Augenverletzung vorlag, könnte dies ein Verstoß gegen die Vorgaben des jeweiligen Rettungsdienstgesetzes darstellen. Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Gesundheitsamt oder die zuständige Rettungsleitstelle) könnte hier angebracht sein, um den Vorfall zu klären und ähnliche zukünftige Vorfälle zu vermeiden.
Zusätzlich könnte ein Gespräch mit deinem behandelnden Arzt helfen, um medizinisch zu begründen, warum dein Zustand einen Notfall darstellte. Mit dieser Information könntest du den Vorfall weiterverfolgen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.
Es ist wichtig, sich über die spezifischen Gesetze und Regelungen in deinem Bundesland zu informieren, um genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten sowohl für dich als auch für den Rettungsdienst bestehen.