Ist das richtig so?

2 Antworten

Du warst kein Notfall deswegen ist das schon richtig.


Medizin922  22.05.2024, 21:05

In Deutschland regelt das Rettungsdienstgesetz der jeweiligen Bundesländer die Zuständigkeiten und Pflichten des Rettungsdienstes. Die genauen Paragraphen variieren je nach Bundesland. Im Allgemeinen lässt sich jedoch Folgendes sagen:

  1. Pflicht zur Hilfeleistung (§ 323c StGB): Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn dies erforderlich ist und die eigene Sicherheit nicht gefährdet wird.
  2. Rettungsdienstgesetz (RDG): Jedes Bundesland hat ein eigenes Rettungsdienstgesetz, welches den Einsatz von Rettungsfahrzeugen regelt. Diese Gesetze definieren unter anderem, wann und unter welchen Umständen Rettungswagen ausrücken müssen.

Ein Beispiel aus dem Rettungsdienstgesetz eines Bundeslandes (hier als Beispiel das Bayerische Rettungsdienstgesetz - BayRDG):

  • BayRDG Art. 2 Zweck des Rettungsdienstes: "Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, bei Notfällen und medizinisch indizierten Transporten qualifizierte Hilfe zu leisten und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen."
  • BayRDG Art. 13 Alarmierung und Einsatz der Rettungsdienste: "Die Leitstellen haben sicherzustellen, dass Rettungsmittel unverzüglich bei Notfällen eingesetzt werden."

Falls der Rettungsdienst deine Situation als nicht prioritätswürdig eingestuft hat, obwohl eine ernsthafte Augenverletzung vorlag, könnte dies ein Verstoß gegen die Vorgaben des jeweiligen Rettungsdienstgesetzes darstellen. Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Gesundheitsamt oder die zuständige Rettungsleitstelle) könnte hier angebracht sein, um den Vorfall zu klären und ähnliche zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

Zusätzlich könnte ein Gespräch mit deinem behandelnden Arzt helfen, um medizinisch zu begründen, warum dein Zustand einen Notfall darstellte. Mit dieser Information könntest du den Vorfall weiterverfolgen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Gesetze und Regelungen in deinem Bundesland zu informieren, um genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten sowohl für dich als auch für den Rettungsdienst bestehen.

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Medizin922  22.05.2024, 21:07
@Medizin922

Deshalb könntest du dieses Verhalten sogar zur Anzeige bringen, selbst wenn du sagst, du hast Schürfwunden, muss ein Rettungswagen geschickt werden.

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Medizin922  22.05.2024, 21:13
@ElDavo

Gerne, wenn du noch weitere Fragen hast, schreib mich gerne Privat an

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Der Notruf und der Krankenwagen sind für lebensbedrohliche Verletzungen da. Es liegt im Ermessen des Notrufmitarbeiters, ob die Verletzung sofort mit Krankenwagen im Krankenhaus behandelt werden muss. Vielleicht hast du dich etwas ungeschickt ausgedrückt oder die Verletzung ließ nicht vermuten, dass eine Operation nötig ist.

Wenn du noch in der Lage warst, selbst ins Krankenhaus zu gehen, war die Entscheidung berechtigt.