Ist das etwa nicht strafbar?

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Nein, es ist nicht strafbar. Möglicherweise aber sittenwidrig und ich wäre hier auf die Vertragsgestaltung gespannt xD. So lange die Frau volljährig ist, kann sie tun und lassen was sie will. Sie könnte ja auch Geld vom Vermieter verlangen und es ihm hinterher als Miete zurück geben. Käme aufs gleiche raus.

Fragt sich, wann dann von "Mietrückstand" die Rede sein kann. Wie es mit der Kaution aussieht und er die Nebenkosten einziehen darf...eine schwierige Rechnung von Euro pro qm in Sex...Aber klar darf er. Letztlich gibt es genug Wohnungen, und wenn eine Dame darauf eingeht ist es rein freiwillig.

Darüber wurde erst vor kurzem im TV berichtet und die Vermieter zur Rede gestellt.. es ist moralisch gesehen mehr als verwerflich und kommt nach dem Bericht, gar nicht so selten vor.

Naja wenn der Vermieter und der Mieter beide damit einvestanden sind ist das nicht strafbar!!!wenn der mieter es nicht möchte dann ist das strafbar für den "Vermieter".

Hängt von den Umständen ab, wenn er es "verlangt" stellt es wohl eine Nötigung und Beleidigung da. Wenn er hingegen nur in adäquater Form einen entsprechenden Vorschlag macht, ist das nicht strafbar !

AllesKnower  20.10.2010, 10:54

Edit: § 177 zumindest als Versuch, sollte man wie ich eben, nicht übersehen...

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