Ist das erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Zusammen sein" ist gesetzlich nicht geregelt, ein "Beziehungsgesetz" gibt es nicht.

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist Sex in den von dir genannten Fällen legal.

Eine Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung i.S.d. § 182 Abs. 3 StGB kommt hier altersbedingt nicht in Betracht.

Eine Zustimmung der Eltern ist aus strafrechtlicher Perspektive unerheblich, grundsätzlich können die Eltern der Minderjährigen aber dieser (unter Beachtung und im Sinne des Kindeswohls) den Kontakt mit dem Freund verbieten.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

PS: Copy&paste meiner eigenen Antwort. Rechtschreibfehler können gehalten werden.

PPS: Es ist auch nicht verboten, die Suchfunktion zu benutzen. Es hat einen Grund, wieso ich hier meine eigenen Antworten 1:1 kopiere.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, sofern sie auf einem geistig normalen Stand ist, sprich nicht entwicklungsverzögert oder geistig behindert. Allerdings würde dann auch sie nicht den Ärger bekommen, sondern er.

Ja, solange es beide wollen ist das total in Ordnung😊👍🏻

Ja, grundsätzlich ist es erlaubt. Es gibt allerdings einige Dinge, die es strafbar machen

Ja. Aber die Eltern des Mädchens können den Kontakt verbieten und ihre Tochter sogar von der Polizei nach Hause bringen lassen.