Ist bloßstellen strafbar?
Also eine „Freundin“ hat halt über all ein Foto von mir rumgezeigt, aus der 6. Klasse und mich damit sozusagen bloßgestellt, und das bild hat sie ohne meine Erlaubnis rumgezeigt, die Lehrerin die das Foto gemacht hat, hat es auch ohne Erlaubnis gemacht. Also ist das rumzeigen/bloßstellen von diesem Bild mit mir drauf Strafbar? Und hat sich die Lehrerin auch strafbar gemacht weil sie es ja ohne Erlaubnis gemacht hat? Und was soll ich jetzt tun weil alle wo ich wohne oder kenne haben dieses Bild gesehen? Hilfee!😫
5 Antworten
Wen du das Recht am eigenen Bild wahrnehmen willst, stelle Strafantrag. Dadurch kann sie gezwungen werden das Bild nicht mehr zur Schau zu stellen. Auch besteht die Möglichkeit Schmerzensgeld einzufordern.
Ohne deine Einwilligung darfst du nicht einfach fotografiert werden. Und wenn deine Lehrerin so etwas tut ist das doch sehr bedenklich. Deine Lehrerin ist eingentlich deine Schutzbeauftragte. Wenn so von ihr selbst ohne deine Erlaubnis gemacht wurde und weitergegeben wurde, dann würde ich mir die Lehrerin aber mal vornehmen.
Erzähl es deinen Eltern, die werden dir sicherlich sehr gerne weiterhelfen!
Deine Lehrerrin darf kein Foto von dir machen, Datenschutz. Du könntest eine Anzeige machen aber, ich glaub nicht das es dir was Bringen würde
1. Anzeige erstatten
2. Laut datenschutz darf man ohne einer erlaubnis der person keine fotos wo diese drauf ist veröffentlichen tut man es trotzdem hat man mit geldbussen natürlich auch ner anzeige zu rechnen
Diese "Freundin" kannst du wegen Rufmord und verletzung der Persönlichkeits Rechte anzeigen.