IP mit richterlicher Verfügung?
Es sieht so aus... Ich habe einer Klassenkameradin auf Tellonym aus Jux und Dollerei ein paar Nachrichten geschrieben auf die ich nicht gerade stolz bin (nicht strafbar). Ein Klassenkamerad hat dann vier bestimmte Nachrichten (keine von mir) zur Anzeige gebracht weil sie für ihn sehr verletzend sind. So. Jetzt hat er den Rest (also auch meine) auch angezeigt, weil er vermutet dass von den Übeltätern der verletzlichen Nachrichten nich mehr stammt. Jetzt meine Fragen: Dürfen/müssen die mit richterlichem Beschluss alle IPs bei sowas rausgeben oder nur die von den strafbaren Nachrichten? Kommt die Polizei mit sowas überhaupt durch? (Also die Anzeige wurde ja schonmal nicht fallen gelassen, ein paar die auch darin verwickelt sind, haben am Mittwoch ein Gespräch bei der Polizei)
2 Antworten
Wenn die es für Cybermobbing halten, ist es strafbar und die Polizei darf dem Gericht bestimmt die nötigen Informationen geben.
An deiner Stelle würde ich mal zu deinem Klassenkameraden gehen und ihm beichten, dass du einige der nicht so tollen Nachrichten geschrieben hast aber nicht alle und dann halt noch bei beiden dich Entschuldigen und ihnen ne Praline oder so anbieten.
Wenn es kein Mobbing war und auch nicht strafbar - wie Du ja sagst - dann hast Du ja nichts zu befürchten. Aber hingehen und gleich auf die Nase binden würde ich nicht machen. Vergiss nicht: alles was Du sagst, kann und wird gegen Dich verwendet werden.
WOher weißt du das die Anzeige nicht fallen gelassen wurde?
Moment...heißt das die Anzeige könnte fallen gelassen worden sein, aber man muss trotzdem nochmal zur Polizei?
die Nachrichten gingen ja nicht gegen ihn, sondern es waren einfach ein paar etwas zu neugierige Fragen um dieses eine Thema an das Mädchen