IP mit richterlicher Verfügung?

2 Antworten

Wenn die es für Cybermobbing halten, ist es strafbar und die Polizei darf dem Gericht bestimmt die nötigen Informationen geben. 

An deiner Stelle würde ich mal zu deinem Klassenkameraden gehen und ihm beichten, dass du einige der nicht so tollen Nachrichten geschrieben hast aber nicht alle und dann halt noch bei beiden dich Entschuldigen und ihnen ne Praline oder so anbieten.


SWFlo 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 17:42

die Nachrichten gingen ja nicht gegen ihn, sondern es waren einfach ein paar etwas zu neugierige Fragen um dieses eine Thema an das Mädchen

P0rtH4x0r  28.04.2017, 21:21
@SWFlo

Wenn das Mädchen sich dadurch belästigt gefühlt hat (und dich anzeigt) kriegst du irgendwann mal Post von der Staatsanwaltschaft...

SWFlo 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 17:27

es war ja kein Cybermobbing

bloedie16  27.04.2017, 17:37
@SWFlo

Beichte es ihm einfach und bitte ihn die Anzeige nur auf die Nachrichten die du nicht geschrieben hast zu begrenzen.

DataWraith  27.04.2017, 17:38
@SWFlo

Wenn es kein Mobbing war und auch nicht strafbar - wie Du ja sagst - dann hast Du ja nichts zu befürchten. Aber hingehen und gleich auf die Nase binden würde ich nicht machen. Vergiss nicht: alles was Du sagst, kann und wird gegen Dich verwendet werden.

WOher weißt du das die Anzeige nicht fallen gelassen wurde?


SWFlo 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 19:16

Moment...heißt das die Anzeige könnte fallen gelassen worden sein, aber man muss trotzdem nochmal zur Polizei?

Devkey  27.04.2017, 19:47
@SWFlo

Die Polizei entscheidet nicht darüber. Der Staatsanwalt entscheidet darüber. Die Polizei sammelt nur die Informationen.