Inonhutname?

1 Antwort

was aber laut bescheid vom Arzt keine kindeswohlgefährdung ist.

Dann wird das Jugendamt diesen Bescheid / Bericht auch erhalten haben und aufgrund dessen gemeinsam mit der Kindesmutter entscheiden, wie eine Rückführung stattfinden kann.

Hier also direkt an das Jugendamt wenden. Wenn keine Gefährdung vorliegt, wird das Kind auch wieder zurück zur Mutter kommen. Solche Maßnahmen sind teuer und das wird nicht zum "Spass" gemacht.