Inkasso zahlen oder nicht?
Hallo zusammen,
eine Freundin hat wohl versehentlich online ein ABO mit einer Zeitschrift abgeschlossen. Sie hat eine geistige Behinderung und wurde vor kurzem auf Pflegegrad 2 hochgestuft. Die Zeitschriften wollte schon vor längerer Zeit Geld von ihr haben. Sie hat daraufhin telefonisch gebeten keine Zeitschriften mehr zu bekommen und darauf hingewiesen, dass die Zeitschrift das ganze Thema doch bitte mit ihrer gesetzlichen Betreuerin klären soll. Auch ihre gesetzliche Betreuerin hat sie diesbezüglich informiert. Heute kam ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Sie soll nun ca. 200€ zahlen für Zeitschriften die eigentlich nur regulär bis heute nur ca 24€ gekostet hätten. Muss der Betrag gezahlt werden?
(Rechnung ist ca. 3,5 Monaten her)
Gruß Julian
Besteht ein Einwilligungsvorbehalt in der Bestallungsurkunde? (Also ist sie laut dieser beschränkt geschäftsfähig?)
Tatsächlich weiß sie das leider nicht. Ich habe sie gerade gefragt.
2 Antworten
Muss der Betrag gezahlt werden?
Nein, vor allem nicht in dieser Höhe.
Das Problem hierbei ist, sofern sie berechtigt und geistig fähig genug ist Verträge wissentlich abschließen zu können und per Gesetz zu dürfen, wäre hier eine Kündigung und Widerruf wichtig gewesen. Das kann man aber noch immer machen.
Wie genau setzt sich die Forderung den eigentlich zusammen (Posten für Posten), damit man mal einen Überblick bekommt, was okay wäre und was nicht.
wohl versehentlich
Was bedeutet "wohl versehntlich"? Versehentlich oder nicht versehentlich? Und wenn versehentlich, warum wurde nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
Sie hat daraufhin telefonisch gebeten
Das ist rechtlich bedeutungslos.
Wenn die gesetzliche Betreuung sich nicht ausreichend kümmert, sollte die betroffene Person sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Notfalls auch an das Gericht, welches die Betreuung verfügt hat.