inkasso niedriger ratenzalung

5 Antworten

du solltest aber bedenken, je länger du zahlst, desto mehr Zinsen sind dabei! Über die Höhe der Raten solltest du mit dem Inkassounternehmen reden!

Sprich dich am besten mit dem Inkasso ab aber 25-50 euro ist ziemlich wenig. Oftmals werden 5% als Mindestrate angesehen, das ist aber von Inkasso zu Inkasso unterschiedlich. Ausserdem kommen ja jetzt noch die Inkassokosten dazu.....


Jorgfried  03.06.2012, 21:56

Wozu den Inkassogeiern noch extra Zinsen und Gebühren zahlen?

Wenn du mit der Schule übereinkommst 50 Euro pro Monat zu zahlen und nie mehr vergisst, die Rate pünktlich zu überweisen, dann bist du in ca. 3 Jahren fertig. Das bedeutet, eine geringere Rate wird sicher nicht akzeptiert.

Zum Inkasso hat Kolrabi alles gesagt.

Also mit dem Inkassobüro solltest du dich nicht auseinandersetzen sondern ausschließlich mit der Schule.

Die Kosten des Inkassobüros sind nicht durchsetzungsfähig also halte dich bitte ausschließlich an die Schule.

**Alle Antworten unter mit sind völliger Schwachsinn!!!

Als aller erstes setzt du dich mit deine Schule in Verbindung und erkläre Ihnen deine Momentane lage... die werden dir schon sagen wie man das ganze aus der Welt schaffen kann,schließlich wollen Sie ja auch Ihr Geld haben.

Nun zum Inkasso,darauf solltest du garnicht eingehen du bist diesen Affen nichts schuldig,kläre alles weitere mit deiner Schule und wenn du irgendwas zahlst dann NUR an die Schule NIEMALS an das Inkasso!!!!

PS.Mein beileid.

mfg**


ayer91 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 20:23

geht das denn überhaupt noch ich dachte immer ist der Fall einmal weitergegeben wurde kann die schule nichts mehr machen ?? soll ich dann lieber erstmal die schule anrufen meinst du die können das noch rückgängig machen und was wenn die mir sagen es geht nicht mehr die haben den Fall schon weitergegen was dann ?

Jorgfried  03.06.2012, 21:50
@ayer91

Die Inkassofirmen kaufen der Schule die Forderung nicht ab. Die übernehmen nur das Eintreiben des Geldes und schlagen fette Gebühren auf.

Mach genau das was Kolrabi schreibt.

Kolrabi87  07.06.2012, 00:29
@ayer91

dann weise SIE auf Ihre "Schadensminderungspflicht" hin und das du dich mit dem IK nicht ausseinandersetzen wirst! ^^ Schließlich sei es ein versehen und du hasst dich nie der Zahlung geweigert....