Inkasso Forderung völlig unberechtigt, soll ich mir einen Anwalt holen?

8 Antworten

Dann ging es damit weiter dass ich meine erste Mahnung erhalten habe von RatePAY. Als ich dort angerufen habe
[...] dass ich beim Inkasso anrufen muss und sagen soll dass überzahlt wurde und dass sie mir das Geld zurück überweisen sollen. Das habe ich dann sofort getan!
[...] So rief ich dort nochmal an. 
[...]  Ich rufe bei RatePAY an, die wissen von nichts aber geben das mal weiter
[...] Das Spiel zog sich über Wochen. Ich rief an, mir wurde gesagt ich solle abwarten.
[...] Ich rufe bei RatePAY an, frage was das soll, es sei doch gestoppt und die sagen mir doch allen ernstes dass sie von nichts wüssten
[...]  Also rufe ich beim Inkassobüro an, dort sagen sie mir sie bekommen keine Rückmeldung von RatePAY.

... bei aller Liebe, es tut mir Weh das dir als Inkasso-Experte zu sagen... aber du hast NICHTS in der Hand. Rein gar nichts. Deine ganze Telefoniererei ist weder Nachweisbar noch rechtssicher.

Und wie du ja selber schon festgestellt hast, wird früher genau das kommen was RatePAY gemacht hat. Indem sie sagen "wir wissen von nichts".
Und dass selbe wird auch das Inkasso früher oder später machen.

Da bedeutet für dich, sofern du kein FAXgerät hast, besorge dir eines oder jemanden der eines hat. Und bewahre den Sendungsbericht auf.
Alternativ: Post als Einschreiben.

Jede andere Kommunikation ist ab sofort zu unterlassen.
Selbst wenn die dich anrufen sagst du ihnen, bitte kontaktieren Sie mich auf dem Postweg und legst auf.

Im Grunde darfst du deine ganze Telefoniererei nun nochmal wiederholen, jedoch in Papierform.

aber damit würde ich erstens offiziell anerkennen dass das berechtigt sei und zweitens hätte ich dann mehr als doppelt so viel bezahlt als eigentlich angedacht war.

Ja das ist richtig.
Jedoch denke ich auch, dass du bereits viel zu viel Inkassogebühren bezahlt hast.

Das andere Problem ist, das Geld wirst du vom Inkasso nicht wiederbekommen.
Deine Schuld ist zwar streng genommen beglichen, jedoch muss es nun nur noch korrekt Verrechnet werden.

Das heißt die NEUE Rechnung war in RatePays Augen nie beglichen und ich ahnte das nicht.

Nicht nur in den Augen von RatePAY, sondern rechtlich ebenfalls.
Du hast bis heute deine neue Bestellung, warum auch immer du das gemacht hast, nicht beglichen. Die Forderung ist somit begründet und MUSS von dir bezahlt werden.

Die Überzahlung der 1. Forderung ist auf einem ganz anderen Blatt geschrieben und hat nichts mit der neuen Forderung zu tun.

Dein Fehler ist, davon auszugehen, da du ja eh zu viel bezahlt hast, dass es einfach mit der neuen Forderung verrechnet wird. Ein Irrglaube und auch nur auf Kulanzbasis zulässig.

Du hast 2 Forderungen. 1. ist überzahlt, die 2. ist unbezahlt.
So oder so musst du die 2. Forderung bezahlen. Die Rückansprüche der 1. Forderung, die kannst du zwar geltend machen, aber hier wirst du wie erwähnt, freiwillig kein Entgegenkommen haben.

Hier hilft dir nur ein Anwalt oder du machst selber eine Zivilrechtliche Klage.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Du hast den großen Fehle gemacht, wie das leider viele machen, dass sie versuchen am Telefon Probleme zu klären. Das funktioniert meist nicht. Heute sprichst du mit der Person A am Telefon, beim nächstenAnruf mit der Person B.

Du hast einen falschen Verwendungszweck angegeben. Die Rechnung werden im heutigen Zeitalter gespeichert und sind em Verwendungszweck zugeordnet. Wenn du also einen falschen Verwendungszweck angibst,dann wird das so behandelt, als sei die Rechnung offen, weil diese der Zahlung nicht zugeordnet werden kann.

Somit fängt das Mahnverfahren an und landet dann irgendwann beim Inkasso.

Im Grunde bist du selber schuld an der Misere. Du hast nichts Schriftliches in der Hand, weil es bequemer ist, sich ans Telefon zu hängen.

Merke dir, bei solchen Problemen muss man alles schriftlich machen und das am besten per Brief und Einschreiben.

Zur Inkassorechnung. Die kannst du überprüfen lassen, ob die in Rechnung gestellten Forderungen für Gebühren durch das Inkassobüro, rechtens sind.

Schreibe das Inkassobüro an und lasse dir die Höhe der Gebühren erklären. Teile denen auch mit, dass dir die Gebühren als überzogen erscheinen und du notfalls die Sache gerichtlich klären lässt, wenn dir keine genaue Überprüfung der Gebühren möglich sei. Das könntest du als Drohung so formulieren.

Einen Anwalt nehmen das kostet dich nur Geld, weil der Fehler eindeutig bei dir. liegt.

Klar kann man mal einen Fehler machen, aber du siehst, was bei so einem Fehler an Problemen entstehen kann.

Hättest du alles schriftlich gemacht und das rechtzeitig, wäre dir einiges an Ärger erspart geblieben.

Am besten du schreibst den Gläubiger an und schilderst den Vorgang. Dass dir ein Fehler bei der Angabe des Verwendungszweckes entstanden sei. Die Rechnung hättest du am Tag xy bezahlt kundgibst den richtigen Verwendungszweck an. Dann sollende das Geld für diesen Verwendungszweck eben verbuchen und die Rechnung wäre ausgeglichen.

Erster Fehler: Man telefoniert nie mit einem Inkasso. Wenn man überhaupt kommuniziert, dann schriftlich per Einwurfeinschreiben, oder per Fax.

Zweiter Fehler: Das überzahlte Geld wird das Inkasso nie herausrücken, so man aus der ersten Forderung noch offene Posten des Inkassos gegen den Schuldner hatte. Die sind zwar meistens nicht durchsetzungs- aber sehr wohl verrechnungsfähig. Was dich aber nicht kümmern muss (s.u.).

Dritter Fehler: Die getätigte Zahlung an RatePAY mit dem falschen Verwendungszweck ist selbstverständlich trotzdem schuldbefreiend gegenüber RatePAY. Nur: Das geht das Inkasso nichts an. Hier muss die mittlerweile an das genannte Inkasso abgegebene Forderung vollumfänglich zurückgewiesen werden, und wiederum ebenso in Schriftform. Und entsprechend ist RatePAy anzuschreiben mit Verweis auf die geleistete Zahlung; das sollen die mit ihrem Inkassodienstleister lösen.

Vierter Fehler: Hör auf, dir Dinge per Ratenkauf zu bestellen, dir du dir nicht leisten kannst.


22crazy22 
Fragesteller
 09.02.2022, 16:15

Den letzten Punkt verstehe ich nicht. Rate Pay hat nicht unbedingt was mit Raten zu tun, auch wenn man das aus dem Namen erschließen könnte. Die sind für Online Bestellungen zuständig, die ich hin und wieder mache, aber mir eben sehr wohl leisten kann.

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FordPrefect  09.02.2022, 17:06
@22crazy22

Stimmt. RatePAY kann auch von Online-Shops als Zahlungsdienstleister genutzt werden für andere Zahlarten. Daran hatte ich jetzt nicht gedacht. Mea culpa.

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Den größten Fehler die du gemacht hast ist der, dass du mit dem Inkassobüro telefoniert hast.Solche Angelegenheiten erledigt man grundsätzlich schriftlich und da per Einschreiben mit Rückschein.

Wie du ja erfahren musstest , wusste die Dame von Inkassobüro nichts und die werden bei Telefonaten auch nichts wissen. Das Mahnverfahren geht da seinen Gang.

Ich gehe mal davon aus, dass du nachweisen kannst, bezahlt zu haben ( Kontoauszug).und an wen.

Dass du einen falschen Verwendungszweck bei der zweiten Zahlung angegeben hast, das kann vorkommen. Doch diese Zahlung wird dann mit dem Vorgang aus der ersten Zahlung verrechnet, soweit da noch Kosten zu begleichen sind.

Die Rechnung aus der zweiten Bestellung gilt da noch als offen, weil ein falscher Verwendungszweck angegeben wurde, obwohl du bezahlt hast.

Dir würde ich empfehlen, die Sache umgehend schriftlich zu klären und Nachweise über die Zahlung mittels Belegkopie zu klären.

Mein Tipp an dich für die Zukunft. Wenn's solche Probleme gibt, n i e m a l s den bequemsten Weg per Telefonat zu gehen, sondern alles schriftlich erledigen und zwar per Einschreiben. Dann hast du eine Nachweis in der Hand. Machst du das alles per Telefon, hast du keinerlei Beweise darüber, dass du die Sache klären wolltest. Käme so etwas vor Gericht, so würden die vom Inkassobüro sagen, nie etwas von dir gehört zu haben. Du hast wahrscheinlich nicht mal den Namen der Dame mit der du telefoniert hast.

Du hast schon mal Probleme mit Ratepay gehabt?

Da wundert es, dass 1. du dort überhaupt noch angenommen wirst und 2. nicht von selbst die Finger weg lässt.

Ratepay macht nach aussen hin einen sauben Eindruck, ist es aber nicht. Gerne sind nachweisbare Zahlungen nicht auffindbar. Das passiert am häufigsten genau dann, wenn die Unternehmung (!) Ratepay als Dienstleister gekündig hat.

Wenn eine Forderung beglichen ist, dann ist sie untergegangen; Weise die Zahlung nach und teile in einem Dreizeiler die Erledigung durch Zahlung mit. Sie werden wohl trotzdem weitermachen, das hört meist nach einiger Zeit erst auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung