Inkasso Außendienst besuch?

5 Antworten

Mit Inkassos wird nicht telefoniert. Das führt nie zu etwas Gutem.

Du spricht jetzt ein Hausverbot aus. Kommen sie trotzdem, rufst Du die Polizei. Darüberhinaus untersagst Du ihnen die telefonische Kontaktaufnahme. Beides machst Du schriftlich nachweisbar via Einwurfseinschreiben.

Gleichzeitig forderst Du eine genaue Aufstellung der Forderungen an. Dann schauen wir weiter.

Mach' einfach nicht auf, wenn der Außendiest klingelt. Er hat nicht mehr Rechte als jede/r andere, der/die zu Dir will.

Selbst dem Gerichtsvollzieher mußt Du nicht öffnen. Wenn er einen Durchsuchsgeschluß hat, solltest Du es alledings tun, da er andernfalls tatsächlich mit der Polizei kommen kann.

Was den Außendienst des Inkassodienstes betrifft - da kannst höchtest Du im gegebenen Fall die Polizei rufen.

Ein Inkassobüro hat keinerlei staatliche Befugnisse. Wenn du dir absolut sicher bist das du keinerlei Schulden zu bezahlen hast, dann könne sie dir ruhig jemanden vorbei schicken dem du dann nicht die Tür öffnest.

Nur staatliche Behörden mit entsprechenden Befugnissen haben Sonderrechte und das ist die Polizei mit richterlichem Beschluss und das alles kann noch viel teurer für dich werden.

Ist es EOS ?

Klar kannst Du dies negieren. Aus Sicht des inkassos macht es dann keinen Sinn. Du solltest auch die telefonische Kontaktaufnahme untersagen.

Oft wird so ein Besuch nur angekündigt um das Schamgefühl zu erhöhen. Ein Besuch ist in Wahrheit nicht geplant.

Gib Mal Infos

bezahl einfach deine Schulden. Mit Besuch von Inkasso ist nicht zu spaßen. Da würde ich die Polizei hinzuziehen.

HansHans355  04.12.2020, 23:16

Warum sollte mit deinem Inkassobesuch nicht zu Spaßen sein? Die haben 0 Sonderrechte. Denen kann man die Tür vor der Nase zuknallen.

Falls sie die Wohnung betreten, obwohl man es "verboten" hat, ist es vollkommen legal in Notwehr eine Bratpfanne über den Schädel zu ziehen oder ähnliches. Man kann dann offiziell davon ausgehen, dass das eigene Leben in Gefahr ist und entsprechend handeln.

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