Ingenieur ohne Auftrag anspruch auf Rechnungsstellung?

2 Antworten

Natürlich hast du mit ihm einen Vertrag geschlossen. Mündlich ist dieser genauso ein Vertrag.

Und es ist völlig normal, dass auch für Planungsleistungen etwas zu bezahlen ist. Du hast dann ja eine entsprechende Berechnung (Statik) in der Hand, mit der du die Maßnahme durchführen lassen kannst.

Was aber nicht in Ordnung ist, dass ihr ja vereinbart habt, dass du Kostenvoranschläge für 2 Lösungswege bekommen sollst. Den fehlenden müßte er noch nachreichen. Oder falls der 2. Weg nun doch nicht praktikabel ist, kann er dir das ja erklären.

edna007 
Fragesteller
 02.10.2017, 14:18

Das Problem ist das er zur Erstellung der Kostenvoranschläge beauftragt War und nach vorlegen dieser ich mich für einen entscheide. Es wurde aber nie ein Kostenvoranschlag abgegeben. Sondern direkt 1 weg vom Ingenieur ausgewählt und berechnet. Zumal dieser weg nicht in frage kommt aber die einfachste Weise wäre zu sanieren. Und sein Vorschlag wurde einfach umgesetzt ohne das ich dem zugestimmt habe.

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Renick  02.10.2017, 14:26
@edna007

Verstehe. Ich dachte zuerst, dass die abgelieferte Berechnung einer der Lösungsvorschläge war, und nur der 2. noch fehlt.

Somit ist also unstreitig, dass ein Auftrag zur Berechnung des Kostenvoranschlags vorlag. Es wurde aber die Statik für einen Lösungsweg berechnet, der nicht abgesprochen war.

Somit hat er also die Leistung noch nicht erbracht und du hälst natürlich die Zahlung zurück, bis er den abgesprochnen Inhalt nachliefert.

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edna007 
Fragesteller
 02.10.2017, 15:05
@Renick

Nun steht aber eine Forderung im Raum für den Lösungsmöglichkeiten der nicht gewählt wurden wäre

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Renick  02.10.2017, 15:27
@edna007

Ja das habe ich verstanden. Du schreibst dem Ingenieur einen Brief und erklärst, dass du die Forderung zurückweist. Als Begründung schreibst du, dass eine Leistung erbraucht wurde, die so nicht abgesprochen war, sondern es waren 2 andere Lösungswege zur Diskussion gestanden. Schreibe weiter, dass er die abgesprochenen Inhalte gern nachreichen kann, oder wenn ihm das nicht möglich ist, solle er bescheid sagen, dass du dir jemand anderen suchen kannst.

So ist der Ingenieur wieder am Zug, die Leistung wie abgesprochen zu erbringen, oder er bekommt kein Geld. Durch die Zurückweisung der Forderung ist die Zahlung nicht fällig, das bedeutet, er kann diese auch nicht einklagen.

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edna007 
Fragesteller
 02.10.2017, 15:35
@Renick

Nach der rückweisung soll er mir erstmal die fehlenden Kostenvoranschläge nachreichen da er ja nicht der einzige ist welchen ich gebeten habe Kostenvoranschläge zu erstellen.

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Ingenieur für Planungsleistungen Decke...? Normalerweise machen das Architekten!!!!????

edna007 
Fragesteller
 02.10.2017, 13:54

Kannst du bezeichnen wie du möchtest. Aufjedenfall ist er dafür zugelassen.

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edna007 
Fragesteller
 02.10.2017, 14:02
@edna007

Ich meine aber nicht einfach eine holzvwrkleidung an der Decke oder sonstiges. Es geht um den kompletten Austausch einer Decke zwischen Keller und Erdgeschoss. Also einmal alles raus 

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