Ingenieur ohne Auftrag anspruch auf Rechnungsstellung?
Hallo.
Ich habe mir einen Ingenieur ins Haus kommen lassen welcher mir ein Kostenvoranschlag machen sollte zwecks planungsleistungen für eine neue Ziegeldecke.
Er war sehr freundlich und hat auch andere lösungsvorschläge eingebracht.
wir sind so verblieben das er mir für 2 lösungswege kostenvoranschläge macht.
Nun bekomme ich einen Dicken brief mit Statik unterlagen und seiner eingfebrachten billig sanierungsidee.
Rechnung wurde natürlich mit versendet.
Ich habe mit dem Ingenuier keinen vertrag abgeschloss und auch nicht diesen 1 lösungsweg beauftragt.
wie soll ich nun damit umgehen?
ich habe bereits eine Zurückweisung der Rechnung gesendet sowie den Nachweis für einen Vertragsabschluss.
2 Antworten
Natürlich hast du mit ihm einen Vertrag geschlossen. Mündlich ist dieser genauso ein Vertrag.
Und es ist völlig normal, dass auch für Planungsleistungen etwas zu bezahlen ist. Du hast dann ja eine entsprechende Berechnung (Statik) in der Hand, mit der du die Maßnahme durchführen lassen kannst.
Was aber nicht in Ordnung ist, dass ihr ja vereinbart habt, dass du Kostenvoranschläge für 2 Lösungswege bekommen sollst. Den fehlenden müßte er noch nachreichen. Oder falls der 2. Weg nun doch nicht praktikabel ist, kann er dir das ja erklären.
Verstehe. Ich dachte zuerst, dass die abgelieferte Berechnung einer der Lösungsvorschläge war, und nur der 2. noch fehlt.
Somit ist also unstreitig, dass ein Auftrag zur Berechnung des Kostenvoranschlags vorlag. Es wurde aber die Statik für einen Lösungsweg berechnet, der nicht abgesprochen war.
Somit hat er also die Leistung noch nicht erbracht und du hälst natürlich die Zahlung zurück, bis er den abgesprochnen Inhalt nachliefert.
Ja das habe ich verstanden. Du schreibst dem Ingenieur einen Brief und erklärst, dass du die Forderung zurückweist. Als Begründung schreibst du, dass eine Leistung erbraucht wurde, die so nicht abgesprochen war, sondern es waren 2 andere Lösungswege zur Diskussion gestanden. Schreibe weiter, dass er die abgesprochenen Inhalte gern nachreichen kann, oder wenn ihm das nicht möglich ist, solle er bescheid sagen, dass du dir jemand anderen suchen kannst.
So ist der Ingenieur wieder am Zug, die Leistung wie abgesprochen zu erbringen, oder er bekommt kein Geld. Durch die Zurückweisung der Forderung ist die Zahlung nicht fällig, das bedeutet, er kann diese auch nicht einklagen.
Ingenieur für Planungsleistungen Decke...? Normalerweise machen das Architekten!!!!????
Kannst du bezeichnen wie du möchtest. Aufjedenfall ist er dafür zugelassen.
Das Problem ist das er zur Erstellung der Kostenvoranschläge beauftragt War und nach vorlegen dieser ich mich für einen entscheide. Es wurde aber nie ein Kostenvoranschlag abgegeben. Sondern direkt 1 weg vom Ingenieur ausgewählt und berechnet. Zumal dieser weg nicht in frage kommt aber die einfachste Weise wäre zu sanieren. Und sein Vorschlag wurde einfach umgesetzt ohne das ich dem zugestimmt habe.