Immobilienkauf: Parkplatz im Aufteilungsplan, aber nicht im Grundbuch?

3 Antworten

Ein Parkplatz kann kein sonder/Teileigetum sein. Aber man kann ein sondernutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftlichen Eigentums haben. Das ist so also schon in Ordnung

Asta56 
Fragesteller
 03.06.2022, 08:17

Der Parkplatz kann auch Sondereigentum sein und kann auch separat verkauft werden

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Stefan1248  03.06.2022, 08:27
@Asta56

Nicht lt. meinem Kommentar zum WEG von Dr. jur. Oliver Elzer- Haufe Verlag (ISBN 978-3-648-12363-8)

Und das habe ich anderswo auch schon gelesen, da habe ich aber gerade keine Quellenangabe parat. Hast du für deine Auffassung eine Quelle?

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Asta56 
Fragesteller
 03.06.2022, 08:45
@Stefan1248

Habe ich gerade nicht, aber ein Anwalt hat mich vor einem Jahr informiert, dass sich das geändert hat und die Parkplätze auch dir gehören können und du kannst sie auch, wie du willst, separat verkaufen. Deshalb ist mir wichtig zu wissen, ob der Parkplatz wirklich zur Wohnung gehört.

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schleudermaxe  03.06.2022, 15:07
@Asta56

Die gehören aber nur dann Dir, wenn das so im Grundbuch steht, steht aber nunmal nicht.

Nicht nur Haufe sagt, wem gehört das Grundstück, dem ET, oder Erbpacht oder der WEG, nur dem kann dann die Garage gehören.

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Danke. Im Aufteilungsplan ist aber gekennzeichnet, dass der Platz zur konkreten Wohnung gehört. Deshalb sollte diesel Info, meiner Meinung nach, auch im Grundbuch sein. Sonnst ist das für mich nur vereirrend, ob ich auch den Parkplatz kaufe oder nicht.... Was ich weiss, können die Parkplätze heutzutage auch separat verkauft werden.

Woher ich das weiß:Recherche
Stefan1248  03.06.2022, 08:28

Wenn in der Teilungserklärung eindeutig steht, das zu deinem Teileigentum das gekennzeichnete Sondernutzungsrecht an einem PKW Stellplatz gehört ist das m.e. eindeutig und sicher.

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Asta56 
Fragesteller
 03.06.2022, 08:47
@Stefan1248

Nein, wie bereits geschrieben, ist diese Info nicht in der Teilungserklärung zu finden. Deshalb frage ich lieber einen Anwalt was sie mir genau verkaufen wollen.

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Ich lese, auch bei Haufe,

dass Stellplätze bei WEG immer gemeinschaftliches Eigentum sind, denn der WEG gehört das Grundstück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung