Im Schwimmbad Fingern?

14 Antworten

Öffentliches Ärgernis ist niemals legal (exhibitionistische Handlungen: §183 StGB). Wenn du das heimlich machst, wird nichts passieren. Ich vermute jedoch, dass du den Kick brauchst erwischt, oder fast erwischt zu werden. Mache das bitte niemals vor Kindern oder Jugendlichen. Da wird die Behörde ungemütlich.

Ich vermute, dass sich dein Bedürfnis noch steigern bzw verändern wird. Versuche hier (www.anonyme-sexsüchtige.de) Klarheit zu erlangen.

Und besuche auch diese Seite: https://www.schoener-onanieren.de/

Sofern das irgendjemand mitbekommt, gibt's eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen ärgernisses.

Wer bei sexuellen Handlungen erwischt wird, fliegt raus.

Naja. Wo kein Kläger ... Solange es nicht auffällt, ist es ok. Aber wenn es jmd auffällt, gibt es evtl eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und ein Hausverbot.

Wenn du / ihr es machen wollt, dann nur wenn niemand in der Nähe ist (erst Recht keine Kinder) und sehr unauffällig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

Wenn Dich jemand sieht, könntest Du schon Ärger bekommen. Wenn, dann solltest Du das also an einem Ort machen, wo Du ungestört bist und Dich niemand sieht oder hört.

therealkickers  19.06.2021, 10:59

Aber er will es ja im Schwimmbad machen, *damit* es jemand sieht und hört. Sonst könnte er es ja auch daheim aufm Klo machen, aber da sieht es ja keiner.

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therealkickers  19.06.2021, 11:02
@maexchen1999

Jaja, "sie"... Die sind immer 14 oder 15, je nach dem was sie für Kopfkino wollen sind es mal "er's", und mal "sie's".

Nur eins haben sie alle gleich: Es sind reine Sextrolle. Lies mal "ihre" anderen Fragen. Sie ist 15 und steht auf 40-jährige Kerle, sie ärgert sich darüber, dass Jungs nie sagen, wenn sie kommen und sie hat schon mehrmals nach öffentlich an sich rumspielen gefragt. Ja nee, is klar... LOL!

Lange Rede kurzer Sinn: Don't feed the Sextroll.

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