1 Antwort

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/tipps/wahlteilnahme-bei-umzug

Sie können bei der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies geht jedoch nur bis zum 21. Tag vor der Wahl.

https://www.wahlen.bremen.de/wissenswertes/wohnungswechsel-6911

Umzug zwischen 42 und 21 Tagen vor der Wahl

Umzug zwischen Gemeinden

Ziehen Sie zwischen unterschiedlichen Gemeinden um, werden Sie in das neue Wählerverzeichnis ausschließlich auf Antrag eingetragen. Stellen Sie keinen Antrag, können Sie nur in Ihrem bisherigen Wahlbezirk der Gemeinde, die Sie verlassen haben, oder per Briefwahl (in der alten Gemeinde) wählen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen sie bei dem Wahlamt des neuen Wohnortes stellen.

Eine entsprechende Regelung dürfte es auch in anderen Bundesländern geben.


cafibone 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 12:29

Danke. Das beruhigt mich. Lieber fahre ich mit dem Auto zur alten Wohnung als dass meine Stimme weg ist. Ich nehme die Wahl sehr ernst.

vanOoijen  12.11.2024, 13:55
@cafibone

Ich habe mal etwas gemacht was den meisten Bürgern nicht bekannt sein dürfte. Wenn man in ein anderes Bundesland umzieht (in meinem Fall von NRW nach Berlin) muss man eigentlich auch eine bestimmte Zeit dort gemeldet sein um bei der Senatswahl (entspricht in Berlin der Landtagswahl) wählen zu dürfen. Das war ich nicht, also ich war angemeldet aber noch nicht lange genug. Insofern hätte ich nicht wählen dürfen. Man kann aber auf das Bezirksamt gehen und eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben die besagt, dass man dort bereits vor der offiziellen Anmeldung seinen Lebensmittelpunkt hatte (soll einem jemand das Gegenteil beweisen - ich habe einfach gelogen, ist verjährt war 1999). Danach darf man in einen Nebenraum, wo eine Wahlkabine ist, und darf vor dem eigentlichen Wahltermin seine Stimme abgeben, wie bei der Briefwahl.

Sowas geht also auch.

Denn wenn jemand zu blöden Terminen zwischen Bundesländern umzieht, dürfte er ansonsten den Landtag/Senat nicht mit wählen. Das habe ich damals nicht eingesehen und dieses Schlupfloch gefunden.