Im Islam um Geld spielen

6 Antworten

Glücksspiel ist verboten, und Allah ist allweise. Es kann süchtig machen, es kann Agressionen hervorrufen, es kann Freunschaften zerstören (Bei Geld hört die Freundshcaft oft leider auf...) Glücksspiel ist nur erlaubt, wenn du dabei keinen Einsatz hast. Zum beipiel wenn unter allen Teilnehmern eines Events etwas verlost wird. Das ist erlaubt. Aber wenn du erst ein Los kaufen musst... dann ist es verboten.

Dass zwei oder mehrere Personen als Gewinn in der Lottorie spielen, heißt, dass sie um Geld oder Hasard spielen. Wettkampf bzw. Spiel um Geld, Tombola und dergleichen gelten als Lottorie. Lottorien der Verkäufer, Unfallversicherungen, Spielhallen, Bankhäusern beuten die Armen, die Arbeiter und die Völker aus. Denn diese gewinnen unrechtmäßigerweise durch Kapitalien von anderen und sie kassieren den Löwenanteil selbst. Die Sozialversicherungen sind anders. Die Geldsummen bei Sozialversicherungen, die von Gehältern erhalten werden, gelten als Fundsachen.

Es ist gestattet, um Pfeilschuss oder Pferderennen zu wetten, mit der Bedingung, dass die Konkurenten untereinander darum wetten. Wenn einer von beiden beispielsweise sagt: “Wenn du den Wettkampf gewinnst, werde ich dir diese Gegenleistung schenken; wenn ich gewinne, verlange ich nichts!” ist der Wettkampf in diesem Fall gestattet. Oder wenn ein dritter sagt: “Wer von euch beiden gewinnt, wird von mir belohnt; und der Verlierer soll nichts zahlen!” ist es in solchem Fall auch gestattet. Es ist verboten, mit der Bedingung zu wetten, dass der Verlorene dem Gewinner zahlen soll. Denn es gilt als Glücksspiel. Glücks- bzw. Hasardspiel ist verboten. Denn es besteht beim Glücksspiel die Möglichkeit, dass jeder der Hasardspieler gewinnt oder verliert. Wenn die Möglichkeit bestehen würde, dass ein bestimmter Spieler nur gewinnt und der andere nur verliert, würde ein solches Spiel kein Glücksspiel heißen. Es ist zulässig, dass ein dritter sagt: Wenn ich das Pferderennen mit meinem Pferd gewinne, verlange ich von euch beiden einen bestimmten Lohn, wenn ich aber verliere, zahle ich euch nichts, wer von euch beiden gewinnt, soll vom anderen belohnt werden!” So betrachtet man auch einen Vertrag, von dem zwei Fachleute unterschiedliche Ansichten äußern. Unter dem 1151. Artikel des Buches Erläuterung von Medschelle von 1330 [1912 n.Chr.] schreibt Kemal Âtıf Beg, Vorsitender des Stiftungsrates, wie folgt: (Es gibt drei Arten von Losziehen. Es ist verboten, Los zu ziehen, um die Rechte von manchen Teilnehmern zu annulieren. Es ist erlaubt, Los zu ziehen, um einen unter den gleichgestellten Mitgliedern auszuwählen, damit man niemanden kränkt. Es ist zulässig, Los zu ziehen, um ein gemeinsames Eigentum unter den Teilnehmer aufzuteilen.)

Quelle: http://www.hakikatkitabevi.com/deutsch/sitte1.htm

Sure 2,219 räumt ein, dass Wein und Losspiel zwar bisweilen Nutzen bringen können, dass aber die Sünde hierbei größer sei als der Nutzen. Nach Sure 5,90-91, der mit etwa im Jahr 626 zuletzt offenbarten Koranstelle zum Thema Alkohol, sind „Wein, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile ... ein Greuel und des Satans Werk!“, denn, so die Begründung, „der Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Haß zwischen euch aufkommen lasssen und euch so vom Gedenken Gottes und vom Gebet abhalten.“

Glücksspiel, Wetten und alles was in diese Richtung geht ist nicht erlaubt.

Glücksspiele jeder Art sind im Islam verboten und gelten als Greuel. So berichtet der noble Koran:

2:219 Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: "In beiden liegt Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen."

5:90 O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Heilige Steine und Heiligenschreine sind ein Gräuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid; 5:91 Satan will durch das Berauschende und das Glücksspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Gott und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?

kosmikgirl  05.03.2012, 12:48

Es ist gestattet, um Pfeilschuss oder Pferderennen zu wetten, mit der Bedingung, dass die Konkurenten untereinander darum wetten. Wenn einer von beiden beispielsweise sagt: “Wenn du den Wettkampf gewinnst, werde ich dir diese Gegenleistung schenken; wenn ich gewinne, verlange ich nichts!” ist der Wettkampf in diesem Fall gestattet.

Darauf bezieht sich glaube ich auch die Frage hier.

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SchahOmar  05.03.2012, 12:55
@kosmikgirl

Dann schreib das seperat wo anders hin und verschandel nicht meine Beiträge, boah ey toll jetzt sieht das wieder unakkurat aus...

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kosmikgirl  05.03.2012, 23:34
@SchahOmar

Das sieht nicht nur so aus, das ist es auch, grins. Und wenn Du korrekte Antworten lieferst kannst Du Dir den ganzen Ärger von Anfang an sparen.

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