Im Flugzeug wurde ich vom Zoll rausgerufen und konnte nicht mehr fliegen?
Ich wurde gerstern im Flugzeug von den Flugbegleitern rausgerufen weil ich anscheinend Probleme mit dem Zoll hatte. Daraufhin konnte ich nicht fliegen. Jetzt ist mein Geld weg und mein Ticket auch nicht mehr gültig. Musste mit einem anderen Flieger weiter fliegen. Kann ich da irgendwie beim Geld wieder zurück bekommen?
Die Fluggesellschaft war AJET.
3 Antworten
Vor 30 Minuten habe ich nachgefragt - und bisher keine Antwort bekommen.
Warum wohl?!?
Aber egal jetzt - denn fest steht auf jeden Fall: Ohne triftigen Grund wird man Dich nicht aus der Maschine geholt haben.
Für mich heißt das: Du hattest etwas im Gepäck, was Du nicht hättest ausführen dürfen. Somit ist es Dein Problem, wenn Du den Flieger verpaßt hast und ein neues Ticket kaufen mußtest. Ja, es ist Dein Problem - wieso? Jeder Reisende hat sich VOR Reiseantritt zu informieren. Dies hast Du allem Anschein nach versäumt und nun die Quittung dafür bekommen.
Somit wirst Du Dein Geld NICHT zurückbekommen.
Das frage ich mich auch. Aber bei der Gepäckkontrolle werden alle Gepäckstücke ja durchleuchtet - und es könnte ja sein, daß man sich die Röntgenbilder seines Gepäcks nochmal angesehen hat und es kamen erst DA Verdachtsmomente auf.
Aber das sind leider nur Spekulationen, der FS rückt ja auch 53 Minuten nach meiner Nachfrage nicht mit den Infos 'raus...
sowas hab ich bei keinem Flug erlebt.
was ich mal erlebt habe, dass wir im Vorfeld gelandet sind, dort wurde eine Person rausgeholt, erst DANN durften wir raus. zum Terminal gings dann mit Bussen. erfahren hast da nix.
Naja es ging eigentlich ums Geld. Da war Geld drinnen was nicht mehr als 10.000€ war. Und es war halt verdächtig für sie weshalb die mich richtig hoch genommen haben bis sie zufrieden waren. Da kann ich nichts für.
Du wurdest also vom Zoll (oder der Bundespolizei) aus dem Flugzeug geholt, nicht befördert, und musstest selbst eine neue Verbindung buchen, weil der Flug mit AJET verfallen ist.
Hier ist, was du zur Erstattung bzw. Beschwerde wissen solltest:
✅
Was du grundsätzlich wissen solltest:
1.
Zollkontrollen & Bargeld
- Du darfst bis 9.999 € in bar mitführen, ohne Anmeldung.
- Ab 10.000 € musst du es anmelden – das gilt beim Ein- und Ausreisen, auch innerhalb der EU.
- Wenn der Zoll einen Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung hat (auch bei <10.000 €), dürfen sie dich kontrollieren.
- Das kann zu Verzögerungen führen – aber normalerweise darfst du nachher weiterreisen, wenn sich alles klärt.
❌
Warum du wahrscheinlich kein Geld zurückbekommst:
Die Fluggesellschaft (AJET) ist nicht verpflichtet, dein Ticket zu erstatten, wenn du selbst (auch durch Einwirkung anderer Behörden) den Flug nicht antrittst. Das gilt besonders wenn:
- Du zu spät zurück am Gate warst
- Du vom Zoll festgehalten wurdest
- Du nicht rechtzeitig wieder einsteigen konntest
- Die Airline den Platz anderweitig vergeben hat (No-Show)
🔄
Aber du hast folgende Optionen:
1.
Bei AJET Kulanzanfrage stellen
- Erkläre, dass du wegen einer behördlichen Kontrolle (Zoll) ohne eigenes Verschulden nicht fliegen konntest.
- Bitte um Gutschein, Umbuchung oder teilweise Rückerstattung.
- Beleg von der Zollstelle oder Bundespolizei (wenn vorhanden) hilft enorm.
- Freundlich, aber bestimmt formulieren – Betonung auf “keine Schuld”.
👉 Hier ist eine Formulierungshilfe (Deutsch oder Englisch möglich, AJET ist ja ein türkischer Anbieter):
Sehr geehrtes AJET-Team,
am [Datum] konnte ich meinen Flug von [Abflughafen] nach [Ziel] leider nicht antreten, da ich unerwartet durch eine Zollkontrolle aus dem Flugzeug geholt wurde. Ich konnte anschließend nicht mehr rechtzeitig zusteigen, obwohl ich keine Schuld an der Verzögerung hatte und der Vorgang mit den Behörden geklärt wurde.
Ich bitte daher um eine Kulanzlösung – z. B. in Form einer Erstattung, Umbuchung oder eines Gutscheins. Gern sende ich Ihnen eine Bestätigung der Kontrolle, falls nötig.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Buchungsnummer]
2.
Reiserechtliche Unterstützung holen (z. B. Verbraucherzentrale oder Fluggastrecht-Portal)
- Seiten wie Flightright oder EUClaim helfen normalerweise nur bei Flugverspätung/Annullierung.
- Aber die Verbraucherzentrale kann dir bei der Formulierung helfen, wenn du kulant behandelt werden möchtest.
3.
Zollbescheinigung anfordern
Falls du beweisen willst, dass du nicht schuldhaft gehandelt hast, kannst du versuchen, beim Zoll oder der Polizei ein Schreiben zu bekommen – oft geht das schriftlich oder telefonisch über die Pressestelle oder Dienststelle, die dich kontrolliert hat.
📌 Fazit
- Eine gesetzliche Rückerstattungspflicht besteht leider nicht, da du aus Sicht der Airline „No-Show“ warst.
- ABER: Du hast eine Chance, wenn du den Vorfall sachlich und nachweisbar schilderst – Kulanzregelungen sind möglich, besonders wenn es sich nur um kurze Verspätung handelte.
- Je mehr Belege (z. B. Zollprotokoll, Boarding-Zeit, Uhrzeit der Kontrolle), desto besser.
Nein, kannst du nicht. Das ist Pech und dein persönliches Risiko beim Reisen.
Eigentlich wird man vom Zoll nicht aus der Maschine geholt Das ist sehr unüblich. Du musst also etwas im Gepäck gehabt haben, das solche Probleme verursachen kann.
Das dürfte auf den genauen Grund ankommen, wieso du beim Zoll derart Probleme hattest, dass sie dich wieder aus der Maschine geholt haben. Darüber schweigst du dich aus.
so ist es,
aber warum wurde er nicht bereits vorher erwischt? es haben mehrere Kontrollen stattgefunden